Auszug - Verpflichtung der übrigen Bürgerschaftsmitglieder  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende teilt wie folgt mit:

 

Gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein habe ich die übrigen Bürgerschaftsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

Ich lasse durch Frau Thedens die Namen der Bürgerschaftsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufrufen und bitte diese, einzeln zu mir zu kommen.

 

Ich bitte nunmehr alle Anwesenden im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen, sich von ihren Plätzen zu erheben.

 

Frau Thedens ruft jedes Bürgerschaftsmitglied einzeln auf.

 

Die Verpflichtung jedes einzelnen Bürgerschaftsmitglieds durch den Vorsitzenden erfolgt nacheinander per Handschlag mit folgendem Text:

 

„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied“