Auszug - Wahl und Verpflichtung von drei Stellvertreter:innen  

Konstituierende Sitzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren
TOP: Ö 2.2
Gremium: Beirat für Seniorinnen und Senioren Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 11:00 - 13:10 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Herr Gebert bedankt sich für die Wahl und bittet um Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter:innen. Es werden folgende Mitglieder als Kandidat.innen genannt:

 

Frau Kerstin Metzner, Frau Helga Lietzke, Herr Manfred Bergmann, Frau Gundula Beuster,

Frau Dr. Renate Schleker, Herr Bruno Böhm, Frau Gabi Gratze.

 

Alle vorgeschlagenen Mitglieder stimmen der Kandidatur zu.

 

Herr Gebert erläutert die Wahlregularien und bittet die Kandidat:innen, sich noch einmal vorzustellen.

 

Die Sitzung wird für die Erstellung der Stimmzettel kurz unterbrochen.

Frau Thedens ruft in alphabetischer Reihenfolge einzeln zur Wahl auf. Die Stimmzettel werden verteilt und die Wahl durchgeführt.

Für die Stimmenauszählung wird die Sitzung kurz unterbrochen.

 

Der Vorsitzende gibt das Wahlergebnis bekannt. Die 20 stimmberechtigten Mitglieder haben wie folgt gewählt:

 

Herr Manfred Bergmann           10 Stimmen

Frau Gundula Beuster              4 Stimmen

Herr Bruno Böhm             11 Stimmen

Frau Gabi Gratze        9 Stimmen

Frau Helga Lietzke                  9 Stimmen

Frau Kerstin Metzner             8 Stimmen

Frau Dr. Renate Schleker           5 Stimmen

 

 

Aufgrund der Stimmengleichheit von Frau Gratze und Frau Lietzke erfolgt eine Auslosung.

Gabi Gratze wird ausgelost.

 

Somit ist Herr Bruno Böhm der 1. Stellvertreter, Herr Manfred Bergmann der 2. Stellvertreter und Frau Gratze die 3. Stellvertreterin und bilden zusammen mit Herrn Götz Gebert den neuen Vorstand des Senior:innenbeirates.

 

Die Gewählten nehmen die Wahl an und werden vom Vorsitzenden gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein nacheinander durch Handschlag mit folgenden Text verpflichtet:

 

 

Herr/Frau….., ich verpflichte Sie gem. § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein durch Handschlag zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit und führe Sie damit in Ihr Amt ein.“

 

      Der Senior:innenbeirat nimmt Kenntnis.