Auszug - Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - Satzungsbeschluss  

87. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12249 Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Lötsch erkundigt sich nach den Planungen der Deutschen Bahn, dort ein zusätzliches Gleis herzustellen.

Frau Belchhaus antwortet, dass das zweite Gleis nicht in die Lärmschutzuntersuchung einbezogen sei, da die Information noch nicht planerisch verfestigt sei und erst im späteren Verlauf des Verfahrens bekannt wurde. Die Prognose zu den Mehrverkehren FFBQ sei berücksichtigt.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Grundzüge der Planung betroffen seien, wenn der Satz gestrichen werde, dass es mit einem Mobilitätskonzept möglich sei, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren.

Frau Belchhaus erklärt, dass der private Stellplatzschlüssel üblich sei. Der seinerzeitige Beschluss zum Besucherparkverkehr habe sich auf Baugebiete ohne Geschosswohnungsbau bezogen. Wenn der Satz gestrichen werde, würden dadurch aber nicht die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob der B-Plan nur zum Teil umgesetzt werden könne, da die dort vorhandenen Unterkünfte noch weiterhin stehen bleiben würden.

Frau Belchhaus führt aus, dass dies im B-Plan berücksichtigt worden sei. Die Erschließung und die Geschossbebauung könne dennoch durchgeführt werden und die Unterkünfte würden zu einem späteren Zeitpunkt wegverlegt werden. Dann könne die Ausschreibung der Reihenhäuser erfolgen.

Herr Lötsch fragt, wo die Unterkünfte stehen würden.

Frau Belchhaus antwortet, dass sie dort stünden, wo die Reihenhäuser geplant seien.

 

Herr Howe argumentiert gegen die Streichung des Satzes zur Reduzierung der Stellplätze und verweist auf die geplante Verkehrswende. Er könne sich vorstellen, dass es in Zukunft weniger Bedarf an Stellplätzen gebe. Er kritisiere auch, dass die B-Pläne in den letzten Jahren immer nach §13 BauGB entworfen werden würden, und so die Umweltbelange weniger Berücksichtigung finden würden.

 

Herr Leber weist darauf hin, dass das Gebiet ursprünglich für Studenten und wissenschaftliche Mitarbeitende gedacht gewesen sei, die Zielgruppe des Gebietes sich aber verändert habe und über ein anderes Mobilitätsverhalten verfüge.

 

Herr Lötsch ergänzt, dass dort ein Bahnhaltepunkt vorhanden sei, der im Sinne der Verkehrswende von Nutzern der Bahn mit dem Auto angefahren werde. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob sie bis zur Bürgerschaftssitzung darstellen könne, wo im öff. Raum noch Stellplätze herstellbar wären.

Frau Belchhaus entgegnet, dass die Planung für das Gebiet abgeschlossen sei und keine zusätzlichen Parkplatzflächen darstellbar seien.

Herr Lötsch fragt nach, ob eine solche Änderung nicht möglich sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass die Dimensionierung und Aufteilung der Verkehrsflächen endabgestimmt seien.

 

Herr Wisotzki stimmt Herrn Howe zu. Es müsse darüber nachgedacht werden, wie die Leute mit der Möglichkeit ausgestattet werden können, ohne die Stellplätze auszukommen, bspw. über einen besseren ÖPNV.

 

Herr Pluschkell konstatiert, dass die Verkehrswende eine gute Sache sei, aber an dem Zuwachs an Kfz gesehen werden könne, dass die planerische Vision nicht dem entspreche, was die Menschen wollen würden. Die ohnehin geringe Anzahl der Stellplätze solle nicht unterlaufen werden.

 

Herr Lötsch beantragt, dass der Satz gestrichen wird, nach dem die Anzahl an Stellplätzen verringert werden könne, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt werde.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Änderungsantrag abstimmen:

Für den Antrag: 9 Stimmen

Gegen den Antrag: 4 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Änderungsantrag mehrheitlich zu.


 


Beschluss:


 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 4) zu berichtigen.

 

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß der geänderten Beschlussvorlage zu beschließen.