Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

87. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll


 

6.1.1 Sachstand Fernwärmesatzung (Herr Ramcke) – Fachbereich 3

 TOP 3.1 am 21.11.2022

Herr Ramcke fragt nach dem aktuellen Stand der Fernwärmesatzung.

 

Antwort

Mit der Erstellung der Fernwärmesatzung wird abgewartet, bis der Kälte- und Wärmeplan, mit dessen Erstellung die Stadtwerke beauftragt sind, vorliegt. Die Fernwärmesatzung wird dann in das erarbeitete Konzept eingebettet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.2 Straßensanierung Rathenaustraße (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 6.2.3 am 05.06.2023 (VO/2023/12270)

1. In welcher Art (Asphaltstraße, Großpflaster usw.) wird die Rathenaustraße saniert?

2. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten im Vergleich zu den geplanten Kosten?

3. Wann werden die Baumaßnahmen voraussichtlich abgeschlossen sein?

 

Die Beantwortung kann auch gerne während der Sitzung am 05.06.2023 mündlich zu Protokoll erfolgen.

 

Antwort

1. In welcher Art (Asphaltstraße, Großpflaster usw.) wird die Rathenaustraße saniert?

Die Verwaltung legte den Gremien die Vorlage VO/2022/11153 Masterplan Rathenaustraße mit der Empfehlung einer geänderten Bauweise in Pflaster vor. Der BA hat am 20.06.2022 beschlossen, die kostengünstigere Sanierung in Asphalt auszuführen ist.

 

2. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten im Vergleich zu den geplanten Kosten?

Die investiven Kosten wurden mit 240.000 EUR geschätzt, die beauftragten investiven Sanierungsarbeiten belaufen sich auf 280.000 EUR. Die Steigerung im Vergleich zur Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 erklärt sich durch die allgemeine Baupreisentwicklung.

 

3. Wann werden die Baumaßnahmen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Die Baumaßnahme wird in der Zeit vom 22.05.-18.07.2023 ausgeführt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Behandlung von Wurzelräumen (Frau Mählenhoff) – 5.660

 TOP 6.2.7 am 05.06.2023

Frau Mählenhoff sagt, dass sie eine Anfrage zu dem Wurzelraum von bestimmten Bäumen an der Untertrave gestellt habe; auf die Anfrage sei damals geantwortet worden, dass noch keine Ergebnisse vorlägen und noch eine Vegetationsperiode gewartet werde. Jetzt wurde auf einiger der Bäume eine Art Substrat gekippt. Sie wolle wissen, was das Ergebnis gewesen sei.

 

Antwort

Im Oktober 2022 wurden Baumuntersuchungen an den Linden der Untertrave und in der Eschenburgstraße durchgeführt. An drei Bäumen der Untertrave wurde 2022 Boden abgesaugt und ein Baumsubstrat eingebaut, das ein gleichmäßiges und stabiles luft- und wasserdurchlässiges Bodengefüge erzeugen soll. Der anstehende Boden im Bereich des Gehweges besteht vorwiegend aus Sand- und Ziegelresten und ist sicherlich der Hauptgrund für die schlechte Entwicklung der Linden an diesem Standort. Wasser und Nährstoffe können nur bedingt gehalten werden. An den drei Linden wurden Zugversuche durchgeführt, die eine Standsicherheit nachgewiesen haben, aber einen generellen Bodenaustausch ausgeschlossen haben. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden im Bereich der Wurzelteller die vorhandenen Platten aufgenommen und eine ca. 8cm starke Deckschicht ohne Bindemittel (Lehmkies 0-11mm) eingebaut. Die Bäume werden weiter beobachtet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 B-Planverfahren in Nachbarkreisen (Herr Lötsch) – 5.610

TOP 6.2.1 am 02.05.2022 (VO/2022/11081)

Welche neue B-Planverfahren für Gewerbe- und Wohngebiete sind in den Nachbarkreisen bekannt?

Welche Größen sind vorgesehen?

Bitte um schriftliche Beanwortung.

 

Antwort

Die Hansestadt Lübeck wird bei Bauleitplanungen der Nachbargemeinden im Rahmen der TÖB-Beteiligung nach §4 Abs. 1-2 BauGB i.V.m. §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die Hansestadt Lübeck wurde seit dem 01.01.2020 an folgenden Bauleitplanungen der Nachbargemeinden beteiligt, die das Planungsziel verfolgen, zusätzliches Baurecht für Wohn- oder Gewerbenutzungen zu schaffen:

 

Gemeinde

Bau-leitplan

Nr.

Änd.

Verfahrens-

schritt

Jahr

Planungsziel

Wohnen

Bad Schwartau

 

B-Plan

79

 

4 (2)

2020

Nachverdichtung

B-Plan

19

11

4 (1)

2020

Nachverdichtung

B-Plan

67

2

4 (1)

2020

Nachverdichtung

B-Plan

85

 

4 (1)

2022

Nachnutzung Hofstelle (ca. 4 MFH)

B-Plan

83

 

4 (2)

2023

Nachverdichtung

Dassow

B-Plan

38

 

4 (1)

2022

dörfliches Wohngebiet (ca. 7 EFH)

B-Plan

26

 

4 (2)

2023

Arrondierung Ortslage (ca. 10 WE)

Groß Sarau

B-Plan

20

 

4 (1)

2021

Schaffung eines Wohngebiets

(ca. 40 WE)

Klein Wesenberg

B-Plan

11

12

4 (1)

2020

Schaffung eines Wohngebietes

(ca. 28 WE)

Krummesse

B-Plan

15

 

4 (2)

2020

Schaffung eines Wohngebietes (ca. 30 WE EFH + Seniorenwohnanlage)

Ratekau

 

B-Plan

31

2

4 (2)

2020

Nachverdichtung

B-Plan

69

1

4 (2)

2020

Schaffung eines Wohngebietes

(ca. 120 WE)

B-Plan

105

 

4 (1)

2022

Schaffung eines Wohngebiets

(ca. 25 WE)

B-Plan

14

 

4 (2)

2021

Schaffung eines Wohngebiets

(ca. 22 WE)

Stockelsdorf

 

B-Plan

82

 

4 (1)

2020

Nachverdichtung

B-Plan

87

 

4 (1)

2021

Nachverdichtung Dorfkern (ca. 2 WE)

u. Arrondierung (ca. 6 WE)

B-Plan

88

 

4 (2)

2021

Nachverdichtung

B-Plan

91

 

4 (1)

2023

Schaffung eines Wohngebiets Innenentwicklung (ca. 70 WE MFH)

Gewerbe

Bad Schwartau

B-Plan

84

 

4 (1)

2022

Gewerbegebiet ca. 2 ha

Dassow

F-Plan

 

1

4 (1)

2020

Gewerbegebiet ca. 60 ha

(Hinweis: Fortführung bisher nicht bekannt)

Ratekau

B-Plan

32

4

4 (1)

2022

Gewerbegebiet ca. 1,3 ha

Selmsdorf

B-Plan

9

 

4 (2)

2020

Gewerbegebiet ca. 35 ha

 

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Bauleitplanungen immer ergebnisoffene Verfahren sind und teilweise nicht fortgeführt werden. Insbesondere nach der frühzeitigen Beteiligung nach §4 Abs.1 BauGB kann es zu wesentlichen Änderungen bei den Planungszielen kommen oder ein Verfahren eingestellt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Nachpflanzungen von Bäumen im Straßenraum (Herr Lötsch) – 5.660

TOP 6.2.4 am 05.06.2022

Herr Lötsch fragt, wann die Bäume im Straßenraum nachgepflanzt werden würden. Er habe eine Nachfrage zu Nachpflanzungen gehabt und es sei bislang kein neuer Baum gepflanzt worden.

 

Antwort

Die Nachpflanzung des Leerplatzes L153, nachdem in der ursprünglichen Anfrage gefragt wurde (beantwortet in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2022, TOP 6.1.3) in der Schlutuper Straße wird nun geplant und beauftragt. Eine Ausführung wird im Winter 2023/24 erfolgen.

Ergänzende Ersatzpflanzungen wurden zuletzt in Travemünde in den Straßen Mittschiffs, Skandinavienallee, Ivendorfer Landstraße und Kleiner Belt durchgeführt.

Bereits für den Herbst 2023 geplante Ersatzpflanzungen sind in den Straßen An der Untertrave, Havemeisterweg und Einsiedelstraße geplant.

Generell werden Bäume im Zeitraum von Oktober bis April gepflanzt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass er von der Verwaltung eine Übersicht der ausstehenden Antworten erbeten habe und die offenen Anfragen noch beantwortet werden sollen.