Auszug - Aktueller Stand - Neues Buddenbrookhaus  

34. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Frau Senatorin Frank informiert den Ausschuss darüber, dass zum weiteren Vorgehen eine Bürgerschaftsvorlage in Form eines Zwischenberichts und Beschlussvorschlags in Vorbereitung ist, die in die kommenden Sitzung des Hauptausschusses und der Bürgerschaft gehen soll. In dem Bericht wird erläutert, dass Fachplaner:innen des Hochbaus, der TGA, des Brandschutzes und der Tragwerksplanung eine Machbarkeitsstudie auf den Weg bringen, in der mehrere bauliche Varianten zur Kellererschließung zu prüfen sind. Für jede Variante sind die Auswirkungen auf Ausstellung und Museum, auf nachbarschaftliche Belange, auf die Genehmigungsfähigkeit, den Grad der Umplanung und damit auf Zeit und Kosten darzustellen. Man geht davon aus, dass die Machbarkeitsstudie in etwa fünf Monaten abgeschlossen ist. Dann soll entschieden werden, welche Variante/n in der Planung weiterverfolgt werden. Da eine der denkbaren Varianten, nämlich die mit den geringsten Eingriffen in den bisherigen Planungsstand mit einer Kellererschließung hinter der Mengstraße 6 die Zustimmung aller Anlieger:innen erfordert, wurden die entsprechenden Eigentümer:innen erneut um ihre Zustimmung ersucht.

 

Die Leistungsphase 5 läuft parallel für alle Fachplaner:innen weiter, soweit diese Leistung nicht vom Bürgerschaftsbeschluss tangiert wird. Durch die Umplanung ergeben sich Wiederholungsleistungen in den frühen Leistungsphasen. Diese Kosten hat die Hansestadt Lübeck alleine zu tragen, die Kosten werden allein für Honorare auf 1,1 Millionen EURO geschätzt. Durch die Verschiebung der Ausschreibung für alle Gewerke rechnet man mit einer Kostensteigerung zwischen 3,6 und 6,2 Millionen EURO.

 

Über den veränderten Planungsstand wurden die Zuwendungsgeber informiert. Inwiefern das durch die bevorstehenden Umplanungen veränderte Vorhaben weiterhin den Bedingungen der Förderfähigkeit genügt, wird erst im Anschluss geprüft - so hat es die IB.SH im Falle der Förderung durch das Land mitgeteilt. Bis dahin ist ein Abruf der Landesfördermittel nicht möglich. Das heißt: Ob die Landesförderung für das Projekt aufrechterhalten werden kann und in welcher Höhe, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss.

 

Bezüglich der Kostensteigerungen sprechen AM Stolzenberg, AM Grabitz, AM Petereit und Frau Senatorin Frank. Zum Thema Kellernutzung sprechen AM Ehrich, AM Stolzenberg und Senatorin Frank.

 

AM Dr. Junghans trifft um 16:30 Uhr ein.