Auszug - Sachstandsinformation zu den Auswirkungen der Tarifabschlüsse auf die Verträge
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Wortprotokoll |
Der bestehenden vertraglichen Vereinbarung zwischen HL und den Budgetnehmern nach kommt für das Jahr 2023 keine lineare Erhöhung der bestehenden Budgetsummen in Betracht.
Dennoch ist eine Vielzahl der Budgetnehmer: innen aufgrund ihrer tarifvertraglichen Bindung verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie an ihre Mitarbeitenden auszuzahlen, was erhebliche finanzielle Auswirkungen dieser Träger zur Folge hat.
Verwaltungsintern ist aus diesem Grunde geplant, denjenigen Trägern auf Antrag eine finanzielle Unterstützung in Form einer ebenso geleisteten Sonderzahlung zukommen zu lassen.
In 2024 wird die lineare Anpassung zu einer Erhöhung der Budgetvertragssummen gem.§ 3 Abs. 4 des Budgetvertrags führen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.