Auszug - Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"  

78. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.25
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jannsen, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des Vorsitzenden informieren Frau Senatorin Hagen und AM Prieur über den Hintergrund des Beschlusses im Bauausschuss, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.

 

AM Prieur fragt mit Bezug auf die Stellungnahmen der Feuerwehr und der Bauordnung, welche Anzahl an Gebäuden von dem erforderlichen Verbleib der Durchfahrt bzw. von der Sicherstellung des zweiten Rettungswegs betroffen seien und welche Interimslösung für die Sperrung der Durchfahrt während der Bauzeit vorgesehen sei.

Hierzu sprechen Frau Senatorin Hagen und Herr Babendererde, der zusagt, die genaue Anzahl der betroffenen Nutzungen für die anstehende Sitzung der Bürgerschaft nachzureichen.

 

AM Duggen äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorlage, wirft dem Bürgermeister vor, seinen Pflichten zur Umsetzung von Beschlüssen nach § 65 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 GO nicht nachzukommen und begründet dies. Weiterhin stellt AM Duggen Fragen zur Interimslösung für den zweiten Rettungsweg und zur Stellungnahme der Feuerwehr.

Herr Bürgermeister Lindenau erwidert zum Vorwurf von AM Duggen, dass er hinsichtlich der Modalitäten der Ausführung der Beschlüsse ein eigenes verwaltungsmäßiges und kommunalpolitisches Ermessen habe und die Verwaltung mit der Abarbeitung des Beschlusses vom 23.02.2023 begonnen habe. Im Weiteren geht Herr Lindenau auf die bisherigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses, der ein geändertes Konzept zum Gegenstand hat, ein und weist in diesem Zusammenhang auf seine Pflichten zur sachlichen und wirtschaftlichen Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 65 Abs.1 S.2 GO und dem zu beachtenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gem. § 75 Abs.2 GO hin. Herr Lindenau führt weiter aus, dass er seiner Pflicht zur Beratung der politischen Gremien mit dieser Vorlage nachkomme und zudem im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2023 ausdrücklich vorgesehen sei, der Bürgerschaft spätestens im Juni 2023 einen Bericht vorzulegen. Eine Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt sei mit Blick auf die bisherigen Prüfungsergebnisse und die weitreichenden finanziellen Risiken zwingend erforderlich. Abschließend geht Herr Lindenau auf die Konsequenzen und das weitere Vorgehen bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlags ein.

 

Es schließt sich eine Diskussion der Thematik zwischen AM Dr. Flasbarth und Herrn Bürgermeister Lindenau an, im Zuge derer Herr Lindenau um wörtliche Protokollierung des folgenden Vorwurfs von AM Dr. Flasbarth bittet: „Ich habe dem Bürgermeister nicht vorgeworfen, einen Bürgerschaftsbeschluss zu ignorieren, sondern ein Mediationsergebnis. Das habe ich dem Bürgermeister vorgeworfen.“

 

Auf Fragen von AM Dr. Flasbarth zu der Vorlage und dazu, ob der Bürgermeister nach dem Bürgerschaftsbeschluss Gespräche mit den Fraktionen geführt habe, antwortet Herr Bürgermeister Lindenau und weist darauf hin, dass die Haushaltsverantwortung bei der Bürgerschaft liegt.

 

Fragen von Herrn Stolzenberg zur Feuerwehrzufahrt beantwortet Herrn Senator Hinsen.

 

AM Duggen kommt zurück auf ihre Frage nach dem Inhalt der Anfrage des GmHL an die Feuerwehr und bitte, diese in der anstehenden Bürgerschaftssitzung zu beantworten. Zu den Ausführungen des Bürgermeisters zu § 65 GO merkt AM Duggen an, dass sie keine Anhaltspunkte sehe, dass die Bürgerschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Rahmenbedingungen nicht vollumfänglich kannte.

 

Eine Frage von AM Prieur zu den von der Kulturstiftung eingeworbenen Spenden beantwortet Frau Senatorin Frank.

 

Fragen von AM Dr. Flasbarth zur Interimslösung des Rettungswegs und zu der Variante der Treppe hinter der Mengstraße 6 und zur Bewertung der Verhandlungsposition beantwortet Herr Bürgermeister Lindenau und weist darauf hin, dass seine Abwägungsentscheidung zweimal durch die Aufsichtsbehörde des Landes überprüft und als korrekt festgestellt worden sei.

 

AM Prieur bittet, die Anfrage an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die zu der Stellungnahme vom 21.02.2023 führte, zur anstehenden Bürgerschaftssitzung nachzureichen. Anschließend beantragt AM Prieur, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Prieur abstimmen:

 


Beschluss:


 

1. Die Bürgerschaft nimmt den Bericht gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

2. Die Realisierung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ wird auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 fortgesetzt.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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