Antwort:
Anfrage des AM Pluschkell im Bauausschuss am 20.12.2021 (VO/2021/10707):
„Nach Mitteilung der Nah.SH startete am 01.10.2021 die Weiterentwicklung des SH-Tarifs. In einem gemeinsamen Prozess mit den Kreisen und kreisfreien Städten, den Verkehrsunternehmen und der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH will die NAH.SH eine Strategie entwickeln, wie der SH-Tarif zu einem zukunftsorientierten, kundenfreundlichen, aber auch ergiebigen Tarif weiterentwickelt werden kann. Die neue Tarifentwicklungsstrategie soll Ende 2022 in den Gremien des SH-Tarifs beschlossen werden.
Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
- Welche Möglichkeiten sieht die Hansestadt Lübeck für ein Eingreifen der Nah.SH in die Zuständigkeit und Verantwortung der NSH für den SH-Tarif? Welche Chancen und Risiken sind damit für die Ausgestaltung und Finanzierung des ÖPNV in Lübeck verbunden?
- Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Nah.SH-Strategie auf die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Hansestadt Lübeck und ihrer Gesellschaften bei der künftigen Gestaltung des SH-Tarifs? Welche Auswirkungen sind zu erwarten bezüglich der künftigen Einnahmen und Zuschüsse für den ÖPNV in Lübeck?
- Ist die von der Lübecker Bürgerschaft beschlossene Absenkung der Fahrpreise im ÖPNV im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Nah.SH-Strategie betroffen? Falls ja, in welcher Weise?
Wann wird der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Absenkung der Fahrpreise wirksam? Welche Schritte sind hierfür erforderlich? Welche Schritte wurden bereits unternommen? Wann werden den politischen Gremien Vorschläge zur Gleichstellung der Fahrgäste in der Kernzone 6000 mit den Bürger:innen in den Randzonen (Fahrten im Stadtteil zur Preisstufe 1) entgegen gebracht?“
Antwort:
- Welche Möglichkeiten sieht die Hansestadt Lübeck für ein Eingreifen der Nah.SH in die Zuständigkeit und Verantwortung der NSH für den SH-Tarif? Welche Chancen und Risiken sind damit für die Ausgestaltung und Finanzierung des ÖPNV in Lübeck verbunden?
Der Kooperationsvertrag NAH.SH – NSH vom 01.01.2019 regelt die Anwendung des SH-Tarifs im Rahmen der Tarif- und Beförderungsbestimmungen. Verkehrs- bzw. Finanzierungsverträge zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger:innen werden auf Grundlage des Kooperationsvertrages geschlossen. Die Inhalte des Vertrages können nach Zustimmung der Tarifkommission ergänzt bzw. geändert werden.
Für Planungen von Tarifmaßnahmen, in die die Tarifkommission einbezogen ist, stellt die NSH die möglichen Auswirkungen in einem Bericht dar. Die Grundlagen für den Bericht werden dabei durch die Tarifkommission festgelegt. Bei der Erstellung sind betroffene Aufgabenträger:innen und/oder Verkehrsunternehmen mit einzubeziehen.
Kommt es dann zu Änderungen müssen diese durch die Tarifkommission mehrheitlich beschlossen werden. Die Tarifkommission besteht aus insgesamt zehn Mitglieder:innen. NSH und NAH.SH sind mit jeweils einem/-r hauptamtlichen Mitarbeiter:in aus ihrer Organisation als ständiges Mitglied in der Tarifkommission vertreten. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger:innen benennen jährlich vier Aufgabenträgervertretungen sowie vier Verkehrsunternehmensvertretungen. Für Beschlüsse ist immer eine Mehrheit von 7 von 10 Stimmen notwendig. Die Stadtwerke Lübeck Mobil sowie die Aufgabenträgerin ÖPNV der HL sind in der Tarifkommission bzw. zuarbeitenden Arbeitskreisen vertreten.
Durch diese Regelungen, insbesondere durch die Tarifkommission, ist sichergestellt, dass die NAH.SH nicht einseitig in die Tarifstruktur des SH-Tarifes eingreifen kann.
- Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Nah.SH-Strategie auf die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Hansestadt Lübeck und ihrer Gesellschaften bei der künftigen Gestaltung des SH-Tarifs? Welche Auswirkungen sind zu erwarten bezüglich der künftigen Einnahmen und Zuschüsse für den ÖPNV in Lübeck?
Die Weiterentwicklung des SH-Tarifs findet im sog. Tarifentwicklungsplan (TEP) statt. Bestandteil des TEP ist u. a. ein Arbeitskreis, der aus Mitglieder:innen der NAH.SH, NSH, Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger:innen besetzt worden ist. Die HL ist sowohl mit der Stadtwerke Lübeck Mobil als auch in seiner Funktion als Aufgabenträgerin in diesem Arbeitskreis vertreten. Bisher haben acht Sitzungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Es ist damit ausreichend sichergestellt, dass die Lübecker Interessen bereits laufend in den Prozess einfließen können.
Sofern die Ergebnisse des TEP Auswirkungen auf die Finanzierung des ÖPNV in Lübeck haben sollten, bedarf es hierzu gesonderter Beschlussfassungen der Bürgerschaft. Ohne diese Beschlüsse können die Maßnahmen, zumindest in der Hansestadt Lübeck, nicht umgesetzt werden.
- Ist die von der Lübecker Bürgerschaft beschlossene Absenkung der Fahrpreise im ÖPNV im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Nah.SH-Strategie betroffen? Falls ja, in welcher Weise?
Die Absenkung der Preisstufe 3 auf die Preisstufe 2 auf dem Lübecker Stadtgebiet wurde bereits unabhängig vom TEP mit dem Beschluss der VO/2022/10905 zum 01.08.2022 umgesetzt. Die weiteren Tarifmaßnahmen, die mit der VO/2020/09616 beschlossen worden sind, sind der NAH.SH übermittelt worden und sind Gegenstand der weiteren TEP-Beratung. Zum Thema der Gleichstellung der Zone 6000 liegt zudem ein eigener Bericht zur VO/2022/11063 vor.
Einen erheblichen Einfluss auf den TEP-Prozess sowie die Tarifgestaltung in Schleswig-Holstein insgesamt wird das Deutschlandticket haben. Die Entwicklungen im Deutschlandticket fließen dabei laufend in den TEP-Prozess mit ein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht geplant, den TEP vorzeitig zu beenden. Vielmehr sollen die Änderungen, die jetzt entwickelt werden, auch noch mittel- und langfristige Anwendung finden können.