Auszug - Bebauungsplan 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark - und zugehörige 148. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse  

83. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11849 Bebauungsplan 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark - und zugehörige 148. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Ingwersen sagt, dass er sich über den Erhalt von den Knicks und den Bäumen freuen würde, aber ob dies nicht die Module verschatte.

Herr Schröder antwortet, dass im Rahmen einer Standortuntersuchung festgestellt worden wäre, dass der Standort im Grundsatz sehr gut geeignet sei.


Beschluss:

 

1. Für den im Stadtteil Travemünde an der Ivendorfer Landstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark - aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (148. Änderung).

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Solarpark geschaffen werden.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.