Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtungen / Feststellung der Tagesordnung   

32. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende, Hr. Stolzenberg, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

AV Stolzenberg weist darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.

 

Der Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Hr. Prüß mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Ferner macht AV Stolzenberg darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.

Er schlägt vor den TOP 13.1 dem nichtöffentlichen Teil zuzuordnen und teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist. Er lässt über die Zuordnung des TOP 13.1 zum nichtöffentlichen Teil und über die Teilnahme von Hr. Wagner am nichtöffentlichen Teil abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt einstimmig

Der Zuordnung des TOP 13.1 zum nichtöffentlichen Teil und der Teilnahme von Hr. Wagner am nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig, unter Zuordnung des TOP 13.1 zum nichtöffentlichen Teil, festgestellt.