Auszug - Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel / Holstentorplatz - - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB -   

82. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 06.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11890 Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel / Holstentorplatz -
- Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Witt, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Lötsch fragt, wann die Vorlage zu den Verwaltungsbauten vorgelegt werde.

Frau Hagen antwortet, dass sich die Aufstellung der Vorlage in den letzten Zügen befinde.

 

Herr Lötsch beantragt, die Nutzung für die Verwaltung aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob aufgrund der prägnanten Lage nicht etwas publikumswirksameres als ein Archiv an dem Standort eingerichtet werden solle.

Herr Schröder entgegnet, dass Archive ebenfalls Publikumsverkehr hätten. Die Einschränkung des Nutzungsspektrums im Aufstellungsbeschluss sei ein Sicherungsinstrument, damit die öffentlich bezogenen Nutzungen auch zukünftig gewährleistet blieben, eine Festlegung, wie es im Detail aussehe, sei natürlich noch nicht erfolgt. Aufgrund des herausragenden Standortes am Holstentor sei es wichtig, dass eine Nutzung mit Bezug zur Öffentlichkeit im Vordergrund stehe, dies könnten auch Hochschulnutzungen sein. Es sei ein Gegensatz zum bisher hier festgesetzten Kerngebiet, welches ein sehr breites Spektrum möglichen Nutzungen zulasse. Die Neufassung des B-Plans diene der Würdigung des Standortes und solle gewährleisten, dass die Hansestadt Lübeck im Sinne der städtischen Planungsziele weiterhin handlungsfähig bleibe.

 

Frau Haltern sagt, dass ihre Fraktion zustimme, auch da die Hochschulnutzung enthalten sei. Sie sehe die Notwendigkeit, hier Zweckbestimmungen festzulegen.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Änderungsantrag abstimmen.

Für den Antrag: 4 Stimmen

Gegen den Antrag: 10 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.


Beschluss:

 

1. Für nördlich des Holstentorplatzes und östlich der Willy-Brandt-Allee gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel / Holstentorplatz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 01.70.00 ist die vorgesehene Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 (2) S. 1 BauNVO geplant.

2. Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag.