Auszug - Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag der CDU-Fraktion betr. Behindertenbeirat  

38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11680-02 Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag der CDU-Fraktion betr. Behindertenbeirat
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2022/11680
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Empfehlung:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 24.11.2022 den Antrag VO/2022/11680 der CDU-Fraktion an den Hauptausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

Der Antrag war zum Zeitpunkt der Überweisung ohne inhaltliche Erläuterungen. Mit der VO/2022/11680-01-01 wurde zur Sitzung des Hauptausschusses folgender Inhalt nacherfasst, über welchen letztendlich durch den Hauptausschusses beraten wurde und auf dessen Grundlage die Empfehlung des Hauptausschusses an die Bürgerschaft ergeht:

 

Zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.01.2023 wurde hierzu nachstehend aufgeführter interfraktioneller Austauschantrag eingereicht:

 

1. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

vom (Datum der Ausfertigung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.04.2022 (veröffentlicht am 26.04.2022 im Internet unter www. Bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 26.01.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

1.

Dem § 14 Abs. 4 Nr. 5) wird folgender Satz 3 angefügt:

 Der jeweilige Beirat hat für die Ausschüsse ein fest beauftragtes Mitglied und kann bis zu zwei Stellvertretungen benennen. Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse im Sinne von § 6 als beauftragte Mitglieder nach § 47e Abs. 2 Satz 2 GO erhält das beauftragte Mitglied, bei Teilnahme an der Ausschusssitzung, ein Sitzungsgeld nach Satz 1. Entsprechendes gilt im Vertretungsfall für ein stellvertretendes Mitglied.“

2.

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

--------------------------------------------------------------

Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom __________ (Az.:            ) erteilt.

beck, den

Jan Lindenau

rgermeister

 

Es gab keine Wortmeldungen.

 

Empfehlung:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Antrag zu beschließen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 23.02.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Termingerecht am 03.07.2023 realisiert Koordinierung:
1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeitung:
1.110 - Personal
Status: 03.07.2023  
Auftrag:

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Der Bericht (VO 11680-01-02) über die Teilgenehmigung der Hauptsatzung wurde zur Kenntnis genommen.