Der Vorsitzende des Kultur- und Denkmalpflegeausschusses, Hr. Stolzenberg, der in Absprache mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses, Hr. Lötsch, die heutige Beratung der gemeinsamen Tagesordnungspunkte leitet, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Beschlussfähigkeit wird für jeden Ausschuss getrennt festgestellt.
Zum Umgang mit der Presse in Fachausschüssen teilt AV Stolzenberg mit, dass für die Ausschüsse § 11 Abs. 3 der GeschO nicht greift. Er fragt, ob Einwände gegen Pressefotos bestehen. Der Ausschuss widerspricht nicht.
AV Stolzenberg weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen wer-
den, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.
Ferner macht AV Stolzenberg darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Es ist kein zu verpflichtendes Ausschussmitglied anwesend.
AV Stolzenberg ergänzt, dass zur gemeinsamen Beratung mit dem Bauausschuss nachstehender Antrag noch eingereicht wurde:
- NEU – TOP 6.1.1 – Ergänzungsantrag von AM Rottloff (CDU), AM D'Amico (BÜ90/Grüne), AM Stolzenberg (DU), AM Neskovic (F21), AM Bastian Langbehn, AM Ulrich (BfL) zu: Dringlichkeitsempfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag der AM Detlev Holst (Fraktion 21) und AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berichtswunsch des Ausschussvorsitzenden zum aktuellen Stand Neues Buddenbrookhaus (VO/2022/11524-02)
AV Stolzenberg weist auf die gemeinsame Beratung mit dem Bauausschuss zum TOP 6.1 und zum jeweiligen Antrag unter TOP 6.1.1 hin und schlägt vor, diese TOPs in der Beratungsfolge vorzuziehen und nach TOP 1 zu beraten. Der Ausschuss widerspricht nicht. Die Abstimmungen der Ausschüsse unter TOP 6.1 und 6.1.1 werden getrennt durchgeführt.
AV Stolzenberg fragt, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gibt. AM Petereit stellt einen Vertagungsantrag zu TOP 7.1, da derzeit noch Gespräche zwischen der Gemeinnützigen und der Stadtverwaltung stattfinden. AV Stolzenberg hält eine Gegenrede zum Vertagungsantrag und empfiehlt, auf der heutigen Sitzung über den Inhalt des Antrags unter TOP 7.1 zu sprechen. Fr. Senatorin Frank ergänzt, dass derzeit verwaltungsintern ein Bericht zu den unterschiedlichen Fällen von Restitution und den bisher geführten Gesprächen für die nächste Sitzung vorbereitet werde. Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn das Thema dann im Gesamtkontext beraten würde.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von AM Petereit abstimmen:
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt bei
(7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen) mehrheitlich
gegen die Vertagung des Antrags unter TOP 7.1.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist. Da der Vorsitzende keinen Grund für die nichtöffentliche Behandlung der TOPs 12.1 und 13.1 erkennt, bittet er die Verwaltung, die Nichtöffentlichkeit zu begründen. Hr. Bürgermeister Lindenau begründet die Notwendigkeit der nichtöffentlichen Behandlung, indem er die entsprechenden Paragraphen aus der Gemeindeordnung zitiert und verschiedene inhaltliche Gründe aufzählt. Der Vorsitzende lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOPs 12.1 und 13.1 en bloc abstimmen:
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt
mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme)
der nichtöffentlichen Behandlung der TOPs 12.1 und 13.1 zu.
Der Vorsitzende teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist.
Fr. Senatorin Frank bittet um die Teilnahme von:
- Hr. Wagner, Fachbereichscontrolling
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt einstimmig
der Teilnahme von Hr. Wagner am nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt einstimmig der geänderten Tagesordnung zu.
– Unterbrechung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege für die Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Bauausschusses –
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Hr. Lötsch, eröffnet die Sitzung des Bauausschusses und begrüßt die Anwesenden und stellt für den Ausschuss die Beschlussfähigkeit fest.
AV Lötsch weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.
AV Lötsch verpflichtet das (stellvertretende) bürgerliche Ausschussmitglied Hr. Detlev Holst (Fraktion 21) mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“
AV Lötsch ergänzt, dass zur gemeinsamen Beratung mit dem Kultur- und Denkmalpflegeausschuss nachstehender Antrag noch eingereicht wurde:
- NEU – TOP 6.1.1 – Ergänzungsantrag von AM Lötsch (CDU), AM Vorkamp (BÜ90/Grüne), AM Stolzenberg (DU), AM Neskovic (F21), AM Langbehn zu: Dringlichkeitsempfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag der AM Detlev Holst (Fraktion 21) und AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berichtswunsch des Ausschussvorsitzenden zum aktuellen Stand Neues Buddenbrookhaus (VO/2022/11524-01)
AV Lötsch weist auf die gemeinsame Beratung mit dem Kultur- und Denkmalpflegeausschuss zum TOP 6.1 und zum jeweiligen Antrag unter TOP 6.1.1 hin und schlägt vor, diese TOPs in der Beratungsfolge vorzuziehen und nach TOP 1 zu beraten. Der Ausschuss widerspricht nicht. Die Abstimmungen der Ausschüsse unter TOP 6.1 und 6.1.1 werden getrennt durchgeführt. Im Anschluss werde die gemeinsame Sitzung beendet und der Kultur- und Denkmalpflegeausschuss berät in alleiniger Sitzung über weitere Tagesordnungspunkte.
Die Tagesordnung des Bauausschusses ist unter Bejahung der vorgeschlagenen Änderungen einstimmig festgestellt.