6.1.1 Einordnung in die Erhaltungsstrategie der Radwege (Herr Ramcke) – 5.660
TOP 6.2.2 am 19.12.2022 (VO/2022/11732)
Wie wird der Zustand der straßenparallelen Radwege an der Straße Moislinger Berg und Moislinger Baum bewertet und im Rahmen unserer Erhaltungssatzung terminlich berücksichtigt?
Antwort
Der benannte Abschnitt wurde, wie sämtliche Radwege in der Hansestadt Lübeck, mittels spezieller Kameratechnik befahren und in einem Masterplan zur Geh- und Radwegsanierung bewertet. Der Abschnitt Moislinger Berg weißt derzeit die Erhaltungsklasse (EK) 2 auf, was in etwa einer Schulnote 4 entspricht. Der Abschnitt Am Moislinger Baum wird mit der EK 3 (Schulnote 3) bewertet
Daher ist der Bereich Moislinger Berg / Moislinger Baum in der Sanierungsplanung für die kommenden Jahre berücksichtigt. Jedoch sind hier aufgrund des Schadensbilds "Wurzelaufbrüche" umfangreichere Planungsarbeiten/Vorabstimmungen erforderlich. Zudem müssen die Arbeiten verkehrstechnisch mit den übrigen Baumaßnahmen in der Hansestadt Lübeck abgestimmt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Landesprogramm zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen (Herr Lötsch) – 5.651
TOP 6.2.4 am 05.12.2022 (VO/2022/11720)
Die Schulträger hatten bis zum 30.09.2022 Gelegenheit, von ihnen beabsichtigte Maßnahmen beim Ministerium anzumelden. Die Richtlinie sieht vor, dass anhand der Anmeldungen bis 30.11.2022 Schulträgerbudgets festgesetzt und veröffentlicht werden, die eine Reservierung der Mittel für die angemeldete Maßnahme darstellen, aber keinen Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung begründen.
Erfolgt für die angemeldeten Vorhaben auch die jeweilige konkrete Antragsstellung?
Wenn NEIN, warum nicht?
Antwort
Die Reservierung der Mittel für alle 17 angemeldeten Schulen ist durch das GMHL erfolgt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Anschlusszwang Wohngebiet (Herr Dr. Brock) – 2.280
TOP 3.1 am 21.11.2022
Herr Dr. Brock fragt, warum die Verbindlichkeit der Nutzung nicht wie sonst über einen öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang, sondern über einen Kaufvertrag geregelt werde. Dies sei mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.
Antwort
Eine satzungsmäßige Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs ist nicht möglich, da es an dem dringenden öffentlichen Bedürfnis fehlt:
§ 17 Abs. 2 Satz 1 GO SH:
„Sie [die Gemeinde] kann bei dringendem öffentlichen Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluss an die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung, die Versorgung mit Fernwärme, die Straßenreinigung und ähnliche der Gesundheit und dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens dienende öffentliche Einrichtungen (Anschlusszwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben.“
Für die übrigen in § 17 nicht aufgezählten und auch nicht der Gesundheit dienenden Einrichtungen besteht keine Möglichkeit, einen Anschluss- und Benutzungszwang einzuführen. Vorliegend fehlt es jedenfalls an den erforderlichen dringlichen gesundheitspolizeiliche Gefahren, die einen Anschluss- und Benutzungszwang notwendig machen müssten. Die bloße Begründung auf dem Umweltschutzgedanken ist nicht ausreichend. Andere spezialgesetzliche Vorschriften, um vorliegend einen Benutzungszwang anordnen zu können, sind nicht ersichtlich. Damit ist die Bindung über den Grundstückskaufvertrag herzustellen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Anfragen zu Baumfällungen (Herr Howe) – 5.610 / 5.660
TOP 6.2.2 am 21.03.2022 (VO/2022/10976)
1. Entlang der Falkenstraße werden auf dem Gelände der Sportvereine diverse Bäume gefällt. Wie viele dieser Bäume und aus welchen Gründen werden gefällt?
Wurde der Bereich Naturschutz vorher einbezogen?
2. Liegt für den Kletterpark, der zur Zeit in Travemünde am Kalvarienberg gebaut wird, eine Baugenehmigung vor? Wer hat darüber entschieden?
Wurde der Bereich Naturschutz einbezogen? Wer kontrolliert in regelmäßigen Abständen, dass an den Bäumen keine Schädigungen durch den Kletterpark entstehen?
3. Warum wurden am Sportplatz nahe der Geschwister-Prenski-Schule entlang der Travemünder Allee die gesamten Sträucher und Bäume entfernt?
4. In Travemünde wurden an der Travepromenade die drei alten Kiefern gefällt. Wie wurden diese Bäume während der Baumaßnahmen geschützt? Wo werden Ersatzbäume gepflanzt und wie viele? Wie hoch waren die Umplanungskosten?
5. Wie lautet die Ausschreibung für die Umgestaltung Beckergrube im Sinne des Klima- und Artenschutzes? Sollen die vorhandenen Bäume lt. Vorgabe erhalten bleiben?
Antwort
1. Entlang der Falkenstraße werden auf dem Gelände der Sportvereine diverse Bäume gefällt. Wie viele dieser Bäume und aus welchen Gründen werden gefällt?
Wurde der Bereich Naturschutz vorher einbezogen?
Auf dem Grundstück des LBV Phoenix entlang der Falkenstraße wurde das Fällen von neun Bäumen und der Rückschnitt von 21 Bäumen um 30% vom Bereich Naturschutz genehmigt. Darüber hinaus mussten elf Bäume aus Gründen der Gefahrenwehr entfernt werden. Als Ersatz wurde das Nachpflanzen von neun Bäumen gefordert.
Bei einem Teil der Bäume lag eine Fäulnisentwicklung im Stammfußbereich vor. Die Rückschnitte sollten aufgrund der Freistellung in der Höhe um 30% erfolgen.
2. Liegt für den Kletterpark, der zur Zeit in Travemünde am Kalvarienberg gebaut wird, eine Baugenehmigung vor? Wer hat darüber entschieden?
Wurde der Bereich Naturschutz einbezogen? Wer kontrolliert in regelmäßigen Abständen, dass an den Bäumen keine Schädigungen durch den Kletterpark entstehen?
Der Bereich Naturschutz wurde bei der Planung einbezogen. Maßnahmen des Artenschutzes wurden in einem artenschutzfachlichen Beitrag erarbeitet. Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Eingriffe wurden minimiert und der Ausgleich bilanziert.
Laut Mietvertrag sind die Betreiber verpflichtet, alle Anweisungen der unteren Naturschutzbehörde und des Bereichs Stadtwald, welche dem Schutz und der Erhaltung der Bäume dienen, zu befolgen.
3. Warum wurden am Sportplatz nahe der Geschwister-Prenski-Schule entlang der Travemünder Allee die gesamten Sträucher und Bäume entfernt?
Der Ballfangzaun des Burgfeld Sportplatzes zur Travemünder Allee ist nicht mehr verkehrssicher gewesen und drohte umzukippen. Um eine Gefahr für Fußgänger:innen, Radfahrende und dem übrigen Verkehr abzuwenden, musste der Zaun entfernt werden. Da über Jahre die dort vorhandenen Bäume und Sträucher in den Zaun eingewachsen waren, mussten diese mitentfernt werden, wo es notwendig war.
4. In Travemünde wurden an der Travepromenade die drei alten Kiefern gefällt. Wie wurden diese Bäume während der Baumaßnahmen geschützt? Wo werden Ersatzbäume gepflanzt und wie viele? Wie hoch waren die Umplanungskosten?
Für die drei Kiefern wurde eine Fällgenehmigung erteilt, da die Bäume einen intensiven Befall durch die Kiefernschütte aufwiesen. Der Pilzbefall ist nicht auf die Bauarbeiten im baumnahen Bereich der Kiefern zurückzuführen. Er war bereits im Frühjahr 2020 vorhanden und hat sich bis heute verstärkt. Die Kiefernschütte ist auch an anderen Kiefern in Travemünde intensiv vorhanden.
Um eine erneute Schädigung durch diesen Pilzbefall auszuschließen, sollten an diesem Standort keine Kiefern mehr gepflanzt werden. Als Ersatz wurde das Pflanzen von zwei Bäumen im Lübecker Stadtgebiet gefordert.
Sämtliche Bäume im Baustellenbereich wurden durch die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen geschützt. Laut Fällgenehmigung des Bereichs Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz waren zwei Ersatzbäume zu pflanzen. Dieses ist bereits erfolgt - auf der Erweiterungsfläche des Womo-Parkplatzes Kowitzberg. Die Umplanungskosten incl. Kosten für die notwendigen Bauleistungen für den geforderten Baumerhalt belaufen sich auf rd. 69.000,- EUR.
5. Wie lautet die Ausschreibung für die Umgestaltung Beckergrube im Sinne des Klima- und Artenschutzes? Sollen die vorhandenen Bäume lt. Vorgabe erhalten bleiben?
Grundsätzlich soll mit den Bestandsbäumen und dem damit einhergehenden ökologischen, historischen und auch emotionalen Wert ein positiver Umgang gefunden werden. Der Siegerentwurf setzt sich neben der Neupflanzung von vielen unterschiedlichen Bäumen mit der Fragestellung der Baumerhaltung und Sanierung der Baumstandorte auseinander. Die Bestandsbäume sind nicht in das Niveau des Straßenraums integriert, sondern wurden in 5 bis 50 cm hohe Pflanzbeete gepflanzt. Die Integration in die Neugestaltung bedarf deshalb einer kreativen Lösung und einer sehr sensiblen Vorgehensweise.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.