Auszug - Sanierungsgebiet Lübeck "Altstadt" - Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen Dritter  

79. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2022/11577 Sanierungsgebiet Lübeck "Altstadt" - Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen Dritter
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Dr. Flasbarth fragt, woran es liege, dass von nur fünf bis zehn Maßnahmen ausgegangen werde.

Frau Hagen erläutert, dass alle Sanierungsbedarfe im Vorfeld geprüft worden seien und insgesamt 250 Personen identifiziert und angeschrieben worden seien. Das von nur fünf bis zehn Maßnahmen ausgegangen werde liege eher daran, dass die Richtlinien verändert worden seien und von Privaten mehr Nachweise verlangt werden würden. Pauschale Aussagen seien nicht möglich, es sei auch die Einschätzung des Landes, dass bei kleineren und Kleinstmaßnahmen die Bauwilligen das Verfahren aufgrund des Aufwands nutzen würden. Es gebe derzeit die Diskussion, ob dies zukünftig der richtige Weg sei und Förderprogramme ausreichen würden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Engagement der Arbeitsgemeinschaft Historische Städte, deren Mitglied die Hansestadt Lübeck sei. Die AG setze sich für eine stabile Finanzierungsgrundlage für den Erhalt der historischen Altstadt ein, und für eine Abkehr von einzelnen Förderprogrammen.

 

Herr Dr. Flasbarth erkundigt sich, wie groß der Fördertopf sei.

Frau Hagen antwortet, dass dieser von der TRAVE GmbH verwaltet und sukzessive aufgefüllt werde. Es bestehe derzeit nicht die Sorge, dass dieser nicht ausreichen werde.

 

Herr Matzka ergänzt, dass es die Frage sei, wie viel auf die Verwaltung zukomme, dann werde man mit der TRAVE als Sanierungsträger sprechen.

 

Herr Lötsch fragt, ob diese Zahl nachträglich zu Protokoll gegeben werden könne.

Herr Matzka bejaht dies.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Das Treuhandvermögen des Städtebauförderungsprogram „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDS) Gesamtmaßnahme „Altstadt“ umfasst gegenwärtig 7,7 Millionen Euro (Stand 31.12.2022).

 

Herr Vorkamp regt an, über alternative Möglichkeiten nachzudenken, wie schlank Bauzuschussmöglichkeiten beantragt werden können.

 

 


Beschluss:


Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Sanierungsgebiet Lübeck „Altstadt“ alle Eigentü-mer:innen von privat genutzten Gebäuden, für die im Rahmen von Vorbereitenden Un-tersuchungen/Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (Plan 5, Anlage 1) ein mittlerer oder hoher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf festgestellt wurde, mit 100 % des gemäß Städtebauförderungsrichtlinien SH 2015 ermittelten Kostenerstattungsbetrags (unrentierliche Kosten) im Rahmen der verfügbaren Städtebauförderungsmittel zu fördern.

 

Nach drei Jahren erfolgt eine Überprüfung der Förderhöhe im Hinblick auf die Nachfrage im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Falls erforderlich wird eine Anpassung erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.