Auszug - Sanierungsgebiet Lübeck "Altstadt" - Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen Dritter
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Sanierungsgebiet Lübeck „Altstadt“ alle Eigentü-mer:innen von privat genutzten Gebäuden, für die im Rahmen von Vorbereitenden Un-tersuchungen/Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (Plan 5, Anlage 1) ein mittlerer oder hoher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf festgestellt wurde, mit 100 % des gemäß Städtebauförderungsrichtlinien SH 2015 ermittelten Kostenerstattungsbetrags (unrentierliche Kosten) im Rahmen der verfügbaren Städtebauförderungsmittel zu fördern.
Nach drei Jahren erfolgt eine Überprüfung der Förderhöhe im Hinblick auf die Nachfrage im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Falls erforderlich wird eine Anpassung erfolgen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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