Auszug - Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf / Karkfeld - Erneuter Aufstellungsbeschluss, Anpassung des Geltungsbereichs  

78. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11712 Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf / Karkfeld -
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Anpassung des Geltungsbereichs
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Lötsch weist darauf hin, dass Herr Matthies jeweils zu TOP 3.2, TOP 3.3 und TOP 3.4 einen Änderungsantrag mit dem folgenden Wortlaut gestellt habe:

Der Passus 1.) „Verfahren nach §13b BauGB“ wird gestrichen.

 

Herr Matthies erläutert seinen Änderungsantrag. Seiner Meinung nach solle nicht auf die Umweltprüfung im B-Planverfahren verzichtet werden.

 

Herr Howe begrüßt den Änderungsantrag.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass bereits seit Monaten das Verfahren in Zusammenarbeit mit einem Investor laufe, insofern sei es ggf. nicht angebracht das Verfahren noch weiter zu verzögern, wenn gleichzeitig alle der Meinung seien, dass mehr Wohnraum gebraucht werde.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

r den Änderungsantrag:  4 Stimmen

Gegen den Änderungsantrag: 10 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.

 

 

 


Beschluss:

 

1. Der am 04.11.2019 für den Bereich zwischen den Straßen Karkfeld und Wulfsdorfer Weg sowie westlich der Straße Karkfeld gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 11.03.00 Wulfsdorf / Karkfeld (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

2.  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 11.03.00 Wulfsdorf / Karkfeld , dessen Aufstellung der Bauausschuss am 04.11.2019 beschlossen und am 19.12.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) angepasst. Die Reduzierung des Plangebiets erfolgt, da sich aufgrund der Vorgabe der Landesplanung die geplanten Wohneinheiten reduzieren.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag.