Auszug - Informationen zur beabsichtigten Änderung KitaG
|
Wortprotokoll |
Hr. Beesel teilt mit, dass die beabsichtigte Änderung des KitaG Ende November 2022 beschlossen werden solle. Unter anderem solle es eine befristete Absenkung der Zumutbarkeitsgrenze bei den Entgelten geben. Bei den Beträgen im Sachkostenbereich der Kindertagespflege ausgegangen werde von einer deutlichen Steigerung ausgegangen.