Auszug - Bebauungsplan 01.77.00 - Nördliche Wallhalbinsel - Satzungsbeschluss  

71. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 22.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11232 Bebauungsplan 01.77.00 - Nördliche Wallhalbinsel -
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Matthies fragt, warum die Schuppen verkauft werden sollen, anstatt sie als Erbbaupacht zu vergeben.

Frau Belchhaus antwortet, dass die Kauf- und Erbbauregelungen auf den Anhandgabevertrag zurückgehen würden, der auch von der Politik bestätigt worden sei. Es sollte nur für das Grundstück des Strandsalons Erbbaurecht geschaffen werden, für den Fall, dass sich die Nutzung ändere. Für alle anderen Grundstücke sei es Konsens gewesen, dass ein Verkauf stattfinden solle.

 

Herr Leber merkt an, dass auf 55 Stellplätze für Autos 1.000 Stellplätze für Fahrräder kämen, was er erstaunlich finde. Weiterhin sei das Verkehrsgutachten noch aus 2020, er fragt ob umliegende Veränderungen wie der Drehbrückenplatz bei der Bewertung, wie viele Stellplätze nötig seien, mit angedacht worden seien.

Frau Belchhaus erklärt, dass der Bedarf aus den Nutzungen auf der Wallhalbinsel abgedeckt werde und Nutzungen an anderer Stelle nicht Gegenstand der Findung von Parkplätzen im Projektgebiet seien.

Herr Leber führt aus, dass er das anders sehe. Es gebe in dem Bereich der Wallhalbinsel viele Entwicklungen, die mitgedacht werden müssten.

Frau Belchhaus antwortet, dass die Entwicklungen auf der Wallhalbinsel auch vernetzt gesehen werden, aber die nördliche Wallhalbinsel für bestimmte Nutzungen gedacht sei und für diese auch Stellplätze gefunden worden wären. Externe Nutzungen würden nicht betrachtet werden.

 

Herr Lötsch sagt, dass es beschlossen worden sei, ein Parkhaus auf der mittleren Wallhalbinsel zu schaffen, insofern sehe die CDU das als Quartier für sich an. Die Belastung der anderen Bereiche solle nicht mit aufgenommen werden.

 

Herr Sellerbek von PIH, der vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, erläutert, dass die Stellplatzbilanz und das gesamte Verkehrsgutachten auf der zukünftigen Stellplatzsatzung beruhe, auch wenn diese noch nicht gültig sei. Im Endeffekt gebe es zu jeder Tages- und Nachtzeit einen deutlichen rechnerischen Stellplatzüberhang.

 

Herr Leber sagt, dass bei Überschneidungen von Veranstaltungen im Strandsalon und anderen dortigen Örtlichkeiten auch der Stellplatzüberhang an seine Grenzen kommen könne. Er wolle nicht unbedingt ein neues Parkhaus fordern, aber es müsse ein Bewusstsein dafür vorhanden sein, dass für solche Fälle flexible Lösungen gesucht werden müssten, damit die Unternehmer ein gutes Gefühl hätten.

 

Herr Sellerbek weist darauf hin, dass es noch weitere Freiflächen gebe, die für solche Zwecke angemietet werden könnten. Für das Duckstein-Festival würden auch keine extra Stellplätze hergerichtet werden und der Parkplatz der MuK würde auch nicht für eine voll ausgelastete MuK ausreichen. Die Besucher sollten ja auch dahingehend erzogen werden, dass sie nicht mit ihrem privaten PKW, sondern mit anderen Verkehrsmitteln anreisen würden.

 

Herr Pluschkell bittet um Erklärung, warum in diesem B-Plan so viele Stellplätze vorhanden seien.

Herr Sellerbek antwortet, dass dies damit zusammenhänge, dass es dort Car-Sharing-Angebote geben rde, und in der Berechnung jeder Car-Sharing-Stellplatz acht reguläre Stellplätze ersetze. Außerdem gebe es ggf. Leute, die die Parkplätze für den Besuch der Altstadt nutzen würden.


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.77.00  rdliche Wallhalbinsel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 01.77.00  rdliche Wallhalbinsel in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.