Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

68. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Streitfall der Ausschuss.

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

NEU TOP 5.13/VO 11387 DRINGLICHKEITSVORLAGE! Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Wahlperiode 15.12.2022 bis 14.12.2027)

 

Die Tagesordnung ist im Wege der Dringlichkeit zu erweitern. Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit abstimmen.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 5.13

im Wege der Dringlichkeit zu.

 

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der HA in seiner letzten Sitzung am 28.06.22 folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst hat:

1. Beförderung einer Bereichsleitung

2. Europaweite Ausschreibung des Liefervertrags zur Erdgasversorgung

3. Verlängerung des Mietvertrages über die Gewerbefläche Ratskeller Lübeck

4. Vergabe einer gutachterlichen Tätigkeit zur Erstellung des 5. Regionalen Nahverkehrsplans

5. Eine noch zu errichtende Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete anzumieten

 

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen

erforderlich ist.

Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP einzeln abstimmen:

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung

des TOP 12.1 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung

des TOP 13.1 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.1 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.2 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.3 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.4 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.5 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.6 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.7 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.8 zu.

 

AM Prieur bittet um Erläuterung der Hintergründe für den Vorschlag einer nichtöffentlichen Beratung der Vorlagen unter TOP 14.9-14.12. Frau Senatorin Hagen führt hierzu erläuternd aus, dass die Vorlagen neben den Mehrkosten bei den jeweiligen Projekten den Stand des Vergabeverfahrens, das bei diesen Fällen noch nicht abgeschlossen ist, thematisieren. Dies bedeutet, dass die Leistungen zwar ausgeschrieben und submittiert wurden, aber der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der im Verfahren aufgetretenen Mehrkosten noch nicht erteilt werden konnte. Vergabeverfahren sind aufgrund der Vorgaben aus dem Wettbewerbsrecht vertraulich zu behandeln. Eine öffentliche Behandlung wäre somit wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Der Vorsitzende lässt über die nichtöffentliche Bratung des TOP 14.9 abstimmen.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen ab.

Die erforderliche 2/3-Mehrheit für eine nichtöffentliche Beratung

ist damit nicht erreicht.

 

Es sprechen Frau Senatorin Hagen und Herr Ziemann.

Frau Senatorin Hagen widerspricht in ihrer Funktion als 1. Stellv. Bürgermeisterin dem Vorgehen einer öffentlichen Beratung der Vorlage.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.10 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.11 zu.

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit

der nichtöffentlichen Beratung des TOP 14.12 zu.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist.

Der Bürgermeister hat um die Teilnahme von   

- Herrn Groth, Bereichsleitung Bürgermeisterkanzlei

- Herrn Uhlig und Frau Leu, beide Bereich Haushalt und Steuerung

- Frau Csösz, Bereichsleitung Wirtschaft und Liegenschaften

gebeten.

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der Teilnahme von

Herrn Groth, Herrn Uhlig, Frau Leu und Frau Csösz

am nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

 

Der Vorsitzende beantragt die Vertagung der Beratung zu TOP 7.1 und TOP 7.2, da hierzu noch die Beratung im Bauausschuss als zuständiger Fachausschuss ausstehe.

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der Vertagung der Beratung

zu TOP 7.1 und TOP 7.2 zu.

 

 

AM Dr. Flasbarth beantragt die Vertagung der Beratung zu TOP 6.2, da hierzu noch die Beratung im Wirtschaftsausschuss als zuständiger Fachausschuss ausstehe.

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der Vertagung der Beratung

zu TOP 6.2 zu.

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der geänderten Tagesordnung zu.