Auszug - Bebauungsplan 22.05.00 - Buntekuh / Grapengießerstraße - und zugehörige 145. Änderung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschlüsse   

67. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der LPA
Ort: Einsiedelstraße 6, Gebäude 96, 23554 Lübeck
VO/2022/10816 Bebauungsplan 22.05.00 - Buntekuh / Grapengießerstraße - und zugehörige 145. Änderung des Flächennutzungsplans
Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Matthies fragt, ob es einen neuen Sachstand zu dem Ankauf von Privatgrundstücken gebe, die zur Erschließung benötigt werden würden.

Herr Schröder antwortet, dass dazu derzeit noch nichts gesagt werden könne.

 

Herr Pluschkell stellt den folgenden Ergänzungsantrag:

1. Die Verwaltung soll prüfen, wie die vorhandene Bebauung klimaneutral und ökologisch gestaltet werden könne.

2. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen sollen in räumlicher Nähe zu dem Gebiet ausgewiesen bzw. durchgeführt werden.

Er bitte um entsprechende Aussagen zum Auslegungsbeschluss.

 

Herr Vorkamp stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Die Planung soll die langfristigen Erweiterungsmöglichkeiten des Gebiets in Richtung Autobahn und eine mögliche Trassierung für diese Erweiterung berücksichtigen.

Außerdem habe er gehört, dass die Stadtwerke in dem Gebiet etwas mit Solarthermie machen wollen würden, daher wolle er dazu eine Aussage von der Stadtplanung.

 

Herr Biehlig regt eine größere Ausgestaltung der Flächen zum Rückhaltebecken an, sodass dort ein Biotopverbund entwickelt werdennne, und es eine durchgehende Grünachse gebe. Die Flächennutzung solle möglichst flexibel sein. Die Geschossflächenzahl sollte derart gestaltet werden, dass auch höher gebaut werden könne, und Parkplätze sollten offenporig gestaltet werden. Die Fläche müsse ökologisch bebaut und Versiegelung, wo möglich, vermieden werden.

 

Herr Schröder erläutert, dass ökologische Kriterien mitbeachtet werden würden. Der Ausgleich solle ortsnah stattfinden, der bisherige Ausgleich betrage bereits vier Hektar. Wo was untergebracht werde, werde im weitern Verfahren geprüft. Solarthermie sei eine Möglichkeit, allerdings müsse der Einsatz immer dahingehend abgewogen werden, dass nicht der Flächenfraß befördert werde. Wenn es die Möglichkeit gebe, an ein bestehendes Gebiet anzudocken, solle dies genutzt werden. Die Stadtplanung sei mit den Stadtwerken im Gespräch, es gebe auch weitere Standortüberlegungen, aber es gebe ein bestehendes Gewerbegebiet direkt nebenan, die sich daraus ergebenden Synergien sollten genutzt werden.

 

Frau Hagen fragt, ob Herrn Pluschkells Ergänzungsantrag dahingehend zu verstehen sei, dass mehr Ausgleich geschaffen werden solle, als gesetzlich vorgeschrieben.

Herr Pluschkell verneint dies, er ziele darauf ab, dass der Ausgleich nicht irgendwo im Gebiet der Stadt Lübeck geschehe, sondern in der Nähe der betroffenen Flächen.

 

Herr Biehlig fragt, ob ein Gewerbepark für kleinere Betriebe wie Handwerksbetriebe eingerichtet werden könne.

 

Frau Haltern bittet Herrn Vorkamp um Erklärung, was er mit Erweiterung meine.

Herr Vorkamp erklärt, dass es ihm um die Erweiterungsmöglichkeiten gehe. Derzeit gehe es nicht um etwas Konkretes, aber in der Zukunft könne es dort eine Weiterentwicklung geben.

 

Herr Leber bittet Herrn Schröder um eine Einschätzung, was eine solche Prüfung für einen zeitlichen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten würde.

Herr Schröder führt aus, dass er den Antrag so deute, dass er dahingehend zu verstehen sei, dass keine möglichen Optionen r die Zukunft verbaut werden sollen, was auch ohnehin berücksichtigt werden würde. Dies würde keine vertiefte Prüfung bedeuten.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 1 des Ergänzungsantrags von Herrn Pluschkell abstimmen.

r den Antrag: 14 Stimmen

Der Bauausschuss nimmt Punkt 1 des Ergänzungsantrags von Herrn Pluschkell einstimmig an.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 2 des Ergänzungsantrags von Herrn Pluschkell abstimmen.

r den Antrag: 14 Stimmen

Der Bauausschuss nimmt Punkt 2 des Ergänzungsantrags von Herrn Pluschkell einstimmig an.

 

Der Vorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag von Herrn Vorkamp abstimmen.

r den Antrag: 14 Stimmen

Der Bauausschuss nimmt den Ergänzungsantrag von Herrn Vorkamp einstimmig an.

 

 

 


Beschluss:

 

1. r den im Stadtteil Buntekuh wird ca. 400 m südlich der Bundesautobahn A1, östlich angrenzend an das Gewerbegebiet Grapengießerstraße und im beiliegenden Übersichtsplan umgrenzten Bereich (siehe Anlage 1) der Bebauungsplan 22.05.00 Buntekuh / Grapengießerstraße aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22.05.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (145. Änderung).

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Grapengießerstraße geschaffen werden.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung soll prüfen, wie die vorhandene Bebauung klimaneutral und ökologisch gestaltet werden könne.

Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen sollen in räumlicher Nähe zu dem Gebiet durchgeführt ausgewiesen werden.

Die Planung soll die langfristigen Erweiterungsmöglichkeiten des Gebiets in Richtung Autobahn und eine mögliche Trassierung für diese Erweiterung berücksichtigen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß des ergänzten Beschlussvorschlags.