Auszug - Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von Bebauungsplanverfahren: Vorgabe in städtebaulichen Verträgen
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Wortprotokoll Beschluss |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Weitergabe der Vorlage ohne Votum beschlossen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Regelungen in städtebaulichen Verträgen zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen Bebauungsplanverfahren zu vereinbaren:
- Für Bebauungsplanverfahren in Travemünde wird folgende Vorgabe vertraglich vereinbart:
Der Vorhabenträger wird mindestens 50 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.
- Für das übrige Stadtgebiet wird abweichend wie folgt vereinbart:
Der Vorhabenträger wird mindestens 60 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.
- Die Regelung soll für alle Baugebiete gelten, bei denen städtebauliche Verträge oder Kaufverträge abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob die Grundstücke bebaut oder unbebaut verkauft werden.
- Können die Grundstücke nicht innerhalb einer angemessenen Frist an berechtigte Interessenten vergeben werden, so darf der Vorhabenträger die Grundstücke frei vergeben