Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein, hier: Baumschulweg, Steckling, Wildrosenring
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Widmung der Verkehrsflächen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring –in der Gemarkung Schönböcken, Flur 2, die Flurstücke 234 und 297 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß § 3 Abs. (1), Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 13 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.