Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

34. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, verpflichtet das ordentliche bürgerliche Ausschussmitglied Frau Astrid Helzel mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein“ und

macht darauf aufmerksam, dass Personen die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.

 

Der Vorsitzende lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOPs 11 15 en bloc abstimmen. Die Beschlussfassung ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

 

Nachfrage Frau Dr. Blunk, warum der Punkt 14.1 nicht im öffentlichen Bereich behandelt wird.

Herr Senator Hinsen nimmt Stellung, dass wegen Geschäftsgeheimnissen die EBL sich grundsätzlich für den nichtöffentlichen Teil entschieden haben. Im öffentlichen Teil rde er das Thema unter Mitteilungen vorstellen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist undsst die Teilnahme per Videozuschaltung von Frau Tews, Frau Köneke, Herrn Thyen, Herrn Ender, Herrn Piechocki, Herrn Bögner, Herrn Rehberg und Herrn Schmedemann und Frau Poltrock bestimmen. Es gibt keine Einwände des Ausschusses, der Ausschuss hat zugestimmt, dass die Mitarbeiter der EBL per Videozuschaltung auch im nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfen.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.