Auszug - Verlängerung Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich  

22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10560 Verlängerung Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hentschel, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Müller fragt, warum das Gebiet Rehderbrücke-Mühlentorbrücke Weg am Kanal stadtseitig vom Anleinzwang ausgenommen sei.

 

Antwort nach der Sitzung:

Der genannte Bereich ist eine in der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018 ausdrücklich genannte Grünanlage ("Grünanlage zwischen Rehderbrücke und Mühlentorbrücke").

Hunde dürfen dort bereits aufgrund der Günanlagensatzung (§ 4 Abs. 2 c) nur angeleint ausgeführt werden.

 


Beschluss:

 

Ablauf der Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich am 02.01.2022 Beabsichtigte Verlängerung bis 31.12.2026
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum