Auszug - Verlängerung Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Müller fragt, warum das Gebiet Rehderbrücke-Mühlentorbrücke – Weg am Kanal stadtseitig vom Anleinzwang ausgenommen sei.
Antwort nach der Sitzung:
Der genannte Bereich ist eine in der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018 ausdrücklich genannte Grünanlage ("Grünanlage zwischen Rehderbrücke und Mühlentorbrücke").
Hunde dürfen dort bereits aufgrund der Günanlagensatzung (§ 4 Abs. 2 c) nur angeleint ausgeführt werden.
Beschluss:
Ablauf der Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich am 02.01.2022 – Beabsichtigte Verlängerung bis 31.12.2026
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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