Frau Ley erklärt, dass die Verwaltung anlässlich dieser Vorlage einen kurzen Vortrag zum Thema „Kalte Nahwärme für das Quartier Lauerhofer Feld“ in Zusammenarbeit mit Herrn Schmitz von der Klimaleitstelle vorbereitet habe.
Herr Schmitz erläutert das Thema anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und beantwortet gemeinsam mit Frau Bernier von den Stadtwerken Lübeck Fragen der Politik.
Herr Mauritz fragt, was die Änderungen an dem Beschluss wären und wie hoch die Garage für das Baugebiet sein solle.
Frau Ley antwortet, dass die Quartiersgarage viergeschossig vorgesehen sei, aber so gebaut werden solle, dass sie zurückgebaut werden könne, wenn durch die erwartete Mobilitätswende der motorisierte Individualverkehr zurückgehe. Gegen eine Tiefgarage würden die hydrogeologischen Gegebenheiten sprechen, außerdem sei dies teuer, und könnte auch nicht nachträglich zurückgebaut werden.
Weiterhin führt sie zu den Änderungen des Plangebietes aus, dass es bezüglich des geplanten Zentrums für Hospizarbeit und Palliativmedizin zu Verzögerungen auf Investorenseite gekommen sei, und daher habe die Verwaltung entschieden, das betreffende Grundstück aus dem Plangebiet zu nehmen. Weiterhin sei es erforderlich gewesen, das Regenwasserkonzept für das geplante Wohnquartier zu ergänzen, was wiederum Auswirkungen auf den landschaftsplanerischen Begleitplan und damit auf den Umweltbericht gehabt hätte. Aus Gründen des Artenschutzes wäre es erforderlich gewesen, das Verkehrskonzept bezüglich der Umgestaltung der Schlutuper Straße zu konkretisieren. Es sei ein detaillierter Entwurf erstellt worden, aus dem hervorgehe, welche Straßenbäume der geschützten Allee erhalten werden können.
Herr Mauritz fragt, ob die Änderungen in Zukunft farblich markiert werden könnten, da man nicht alle Änderungen aus 129 Seiten raussuchen könne.
Frau Ley antwortet, dass dies grundsätzlich sinnvoll sei, in diesem Fall aber nicht möglich gewesen sei, da insbesondere in der Begründung viele Änderungen übernommen werden mussten, sodass auf eine Markierung verzichtet wurde.
Herr Dr. Brock bittet um eine Visualisierung des Parkhauses, spätestens bis zum Satzungsbeschluss, um die Gestaltung hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen der Quartiersgarage nachvollziehen zu können.
Frau Haltern fragt, warum das Palliativzentrum aus der Planung genommen worden sei, und ob sich dadurch Auswirkungen auf die Quartiersgarage ergeben.
Frau Ley antwortet, dass es auf dem Grundstück Altlasten gebe, und daher ein Sanierungskonzept erstellt und dessen Umsetzung vertraglich gesichert werden müsse. Wenn dies geschehen sei, könne es auch gebaut werden. Auswirkungen auf die Quartiersgarage seien nicht zu erwarten.
Frau Haltern stellt die Frage, ob es sinnvoll sei, Stellplätze für das geplante Zentrum für Hospizarbeit und Palliativmedizin in der Quartiersgarage unterzubringen.
Frau Ley antwortet, dass diskutiert worden sei, in der Quartiersgarage möglicherweise zusätzliche Stellplätze für längerfristig geplante Schulungsräume, in Zusammenhang mit dem Zentrum für Hospizarbeit und Palliativmedizin, zur Verfügung zu stellen. Die regulären Stellplätze seien auf dem Grundstück des Vorhabenträgers nachzuweisen.
Herr Schröder ergänzt, dass diesbezüglich noch einige Absprachen erforderlich seien und die Quartiersgarage in der Hauptsache dem geplanten Wohnquartier zur Verfügung stehen werde. Bezüglich des Teilbereiches, der aus dem Plangebiet genommen worden sei, könne auf den bisher durchgeführten Verfahrensschritten aufgebaut und das Verfahren entsprechend weitergeführt werden, sobald die Rahmenbedingungen geklärt seien.