Auszug - Anfrage des AM Sonja Schroeter (AfD): Jugendschutzmaßnahmen  

23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss)
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 05.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:16 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Konzertsaal der Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/10044 Anfrage des AM Sonja Schroeter (AfD): Jugendschutzmaßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Frank erklärt, dass Herr Drescher die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gesichtet habe. Sie weist darauf hin, dass die PKS lediglich eine Ausgangsstatistik der Polizei sei, die abgeschlossene Ermittlungen im „Hellfeld“ erfasse und somit keine Rückschlüsse über das Kriminalitätsaufkommen zuließe. Die städtischen Angebote zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (Schutz vor Kindeswohlgefährdung, Gewaltprävention, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, etc.) seien umfangreich und wirksam. Als Ergänzung dazu gäbe es noch die individuellen Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel KISS, BIFF, Kinderschutzzentren, etc.

 

Herr Friedemann ergänzt, dass es Kooperationen mit der Polizei gäbe und dass die sozialen Lernkonzepte und die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden müssten. Er verweist auf Herrn Beeg, den Schulrat, der mit der IQSH bereits ein Angebot vorhalte und beratend unterstützen könnte.


Anfrage:

Laut Kriminalstatistik 2020 der Poizeidirektion Lübeck, veröffentlicht am 23.03.2021 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/4871498), wurden im Jahr 2020 20.942 Straftaten im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert.

 

Bereits im Jahr 2019 wurde mit 21.768 bekannt gewordenen Straftaten ein historischer Tiefstand erreicht. Die Gesamtanzahl der Taten hat sich nun erneut um 803 Taten (entspricht 3,71%) reduziert.

 

Auch im Bereich der Gewaltkriminalität ist ein deutlicher Rückgang um 11,46% im Vergleich zum Vorjahr festzustellen.

 

Jedoch ist der Kriminalstatistik auch zu entnehmen, dass im Jahr 2020 im Bereich der Sexualdelikte eine Zunahme um 13,25% verzeichnet wurde. Dabei verteilen sich die Zuwachsraten weitgehend über das gesamte Deliktsfeld.

r das Stadtgebiet Lübeck wurde demzufolge im Vergleich zum Vorjahr 2019 mit 29 Fällen eine Zunahme von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern um 24,14 % (7 Fälle)  registriert (in 2020 36 bekannt gewordenen Fälle).

 

Im Vergleich dazu wurde im Kreis Ostholstein bei einer leichten Zunahme von Sexualstraftaten um 1,68 % (von 179 auf 182) eine rückläufige Entwicklung bei Sexualdelikten gegen Kinder (Rückgang in 2020 um 16,67 % von 42 Fällen in 2019 auf 35 Fälle in 2020) verzeichnet. 

Bei der Zahl der Sexualdelikte im Land Schleswig-Holstein ist in 2020 eine Zunahme um 10,7 % festzustellen (Zuwachs im Bereich sexuellen Missbrauchs von Kindern um 15,8 %).

 

Die Entwicklung des Deliktfelds weist in Lübeck demnach eine vergleichsweise hohe Zuwachsrate aus.

 

Auch bei anderen Straftaten, von denen Kinder und Jugendliche unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, waren in 2020 Zunahmen festzustellen.

 

Das Innenministerium geht aufgrund der Kriminalstatistik 2020, veröffentlicht am 18.03.2021, von einem starken Anstieg häuslicher Gewalt aus (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Registrierte-Straftaten-in-SH-auf-niedrigstem-Stand-seit-1977,kriminalitaet440.html).

 

Die Polizeibehörden nehmen dabei neben den offiziellen Zahlen ein hohes Dunkelfeld an.

 

Fragen dazu:

 

1. Ergibt sich aus der dargestellten Entwicklung von Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ein erweiterter Handlungsbedarf allgemein und speziell im Bereich Kindertagesbetreuung und Schule?

 

2. Welche (Präventiv-) Maßnahmen werden für erforderlich erachtet? Welche (erweiterten) Maßnahmen sind bereits getroffen worden?

 

3. Können alle betroffenen Kinder oder Jugendlichen und die Familien bzw. Sorgeberechtigten durch das Jugendamt und durch die ggf. eingebundenen Kindertagesstätten und Schulen oder weiteren Stellen betreut werden? Welcher zusätzliche Unterstützungsbedarf ergibt sich im Einzelnen und durch welche Maßnahmen kann dieser gedeckt werden?


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Antwort wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.