Auszug - Antrag des AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Luftfilter für die Lübecker Schulen und Kitas  

23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss)
TOP: Ö 8.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 05.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:16 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Konzertsaal der Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/10286 Antrag des AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Luftfilter für die Lübecker Schulen und Kitas
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Puhle übernimmt folgenden Änderungsantrag von Antje Jansen und Katja Mentz (GAL) (VO/2021/10308) auch für den Jugendhilfeausschuss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Räume bis zum Oktober 2021 in Schulen, Kitas und Kindertagespflege mit mobilen oder stationären Luftfilteranlagen auszustatten, in denen 

  1. eine Querlüftung über Fenster auf gegenüberliegenden Seiten des Raumes nichtglich ist,
  2. ftungsanlagen1 nicht bis Oktober 2021 installiert werden können und/oder 
  3. ein Öffnen der Fenster die Betreuung oder den Unterricht nachhaltig beeinträchtigen, zum Beispiel weil 
    1. zum Öffnen der Fenster komplette Bankreihen von Schüler*innen alle ca. 15-20 Minuten aufstehen müssen, die betreffenden Kinder für die Zeit der Lüftung eine Fensterscheibe vor dem Gesicht und somit die in Reihe hintereinander sitzenden Kinder zahlreiche Fensterscheiben mit Blick auf die Lehrkraft vorne an der Tafel vor sich haben, wodurch ihre Teilhabe am Unterricht behindert wird,
    2. die Raumtemperatur bei ordnungsgemäßem Lüften im Herbst/Winter dauerhaft unter 20 Grad Celsius sinkt,
    3. es aufgrund der baulichen Anordnung des Raumes oder bestimmten Windverhältnissen bei Regen dazu kommt, dass es in die Räume bei geöffneten Fenstern rein regnet,
    4. aufgrund des Verzichts auf Luftfilter durch das ausschließliche Lüften über Fenster und ggf. Tüffnung zur Querlüftung eine die Betreuung/den Unterricht grundsätzlich beeinträchtigende Situationen durch Unruhe zu rechnen ist.

Bevor Luftfilter für Bildungsräume als nicht notwendig eingestuft werden, sind die in diesen Räumen arbeitenden Mitarbeitenden zu befragen und soll deren Votum entscheidend sein, da diese die Situation vor Ort aufgrund der Erfahrungen des letzten Pandemieherbstes und -winters, insbesondere mit Blick auf die genannten Punkte 3 a) bis d), am besten beurteilen können.

 

Frau Stojan bittet darum den TOP nicht zu vertagen, auch wenn die Zeit bereits so weit fortgeschritten ist.

Frau Frank erklärt, dass die Anträge auf Beschaffung von Luftfiltern bereits an das Gebäudemanagement der HL gegeben wurden. Eine Kategorisierung der Räumlichkeiten hätte stattgefunden und 20 Luftfilter seien bereits bestellt.

Herr Kleyer schlägt vor, die Anträge in die nächste Sitzung zu vertagen und einen entsprechenden Antrag für die Bürgerschaft im August zu stellen.

 

Herr Babendererde erklärt kurz, dass die Travekom die Klassenräume mit CO2-Messern ausgestattet und nach Maßgabe des Bundesamtes in Kategorien eingeteilt hätte. Danach wären in lediglich zwei Schulräumen und zwei Kita-Räumen Lüftungsanlagen zu empfehlen. Alle anderen begutachteten Räume könnten durch regelmäßiges Öffnen der Fenster ausreichend belüftet werden.

Frau Schulte-Ostermann gibt zu bedenken, dass das Lüften über die Fenster den Unterricht störe und etwas als Ergänzung zum regelmäßigen Lüften gefunden werden müsste.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Antrages abstimmen.


Beschluss / Antrag:

Der Jugendhilfeausschuss beantragt zur kommenden Bürgerschaftssitzung:

Die Verwaltung wird aufgefordert die Installation von Luftfiltersystemen in allen Schul- und Kitaräumen der Stadt umzusetzen.

Soweit möglich und notwendig werden feste Luftfilter eingesetzt und ersatzweise mobile Filteranlagen für alle Räume installiert. Die Filtersysteme müssen Aerosolinhalte und Partikel vernichtende Varianten sein.

Die Priorisierung liegt bei der Umsetzung des Projekts auf den Klassenstufen 1-6 und der Installation der Geräte in den Kitas. Dabei an erster Stelle bei Räumen aus den Maßnahmeempfehlungen des Umweltbundesamt erläutert als Räume der Kategorie 2

[Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent.]

 

Weitere Räume für Klassenstufen nach der sechsten, die ebenfalls unter die Kategorie 2 fallen, müssen im Priorisierungsprozess mitgedacht werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen für die in der Priorisierung zusammengefassten Raumgruppen erfolgt bis spätestens zum Ende des Jahres.

Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Pandemiebekämpfung des Bundes und des Landes, entsprechende Förderanträge sind für die einzelnen Schulen und Kitas einzureichen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung des Überweisungsantrages einstimmig zu.