Auszug - Anfrage des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Corona-Testzentren  

50. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10158 Anfrage des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Corona-Testzentren
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Es erfolgt eine mündliche Beantwortung der Anfrage, sowie der ergänzenden Anfrage unter TOP 3.6.1 durch Herrn Bürgermeister Lindenau.

 

Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu folgendes mit:

 

Zu TOP 3.6, 1): Die Stadt erteile weder eine Genehmigung, noch werde eine Betriebsaufnahme organisiert, noch organisiere die Stadt den laufenden Betrieb. Die Stadt sei lediglich für das Land unterstützend tätig bei der Beauftragung. Das heißt, die Stadt beauftragt das Zentrum, dass es eröffnen darf. Dieses erfolge lediglich für Einzelanbieter. Das Land beauftrage auch Sammelanbieter, welche landesweit Testzentren eröffnen. Die Stadt habe damit eine Beauftragungsfunktion, welche im Auftrag des Landes vollzogen werde. Die Stadt habe keine sonstige Genehmigungsfunktion inne.

Auf Nachfrage von AM Akyurt führt Herr Lindenau hierzu im Detail weiter aus, dass auf Anfrage eines potentiellen Betreibers, diesem die Mindestanforderungen an Teststellen (siehe Anlage zu diesem TOP) mit der Bitte um Nachweis der Erfüllung dieser, übersandt, sowie ein Hygienekonzept gefordert werden. Dies führe dazu, dass ich einige nicht wieder melden. Andere wiederum reichen die entsprechenden Unterlagen ein, welche dann geprüft werden. Bei Erfüllung der Voraussetzung erfolgt die schriftliche Beauftragung mit dem Hinweis, dass lediglich dies lediglich die Beauftragung darstelle und alles Weitere dem Land/der Kassenärztlichen Vereinigung abzustimmen sei.

 

Zu 2a) Der Kassenärztlichen Vereinigung.

Zu 2b) Die Standards sind entsprechend durch das Land S.-H. in einer Anlage zu dem Beauftragungsbescheid aufgeführt. Dies sind die „Mindestanforderung an Teststellen zur Anwendung von…“ (diese Mindestanforderungen sind der Niederschrift zu diesem TOP als Anlage beigefügt). Es muss dargelegt werden, inwieweit diese Mindeststandards erfüllt werden. Dies werde bereits vor Erteilung der Beauftragung abgeprüft.

 

Zu 3) Gegenwärtig gebe es 38 Teststationen. Auf der Onlinekarte, auf welcher Teststationen ausgewiesen werden, seien 32 Teststationen vermerkt. Dies liege daran, dass einzelne Bereiche vor allem im Bereich Tourismus eigene Teststationen nur für ihre Kunden vorhalten und diese daher nicht öffentlich beworben werden. Am heutigen Tag wurden drei weitere Beauftragungen unterzeichnet, sodass kurzfristig noch weitere Teststationen dazu kommen.

 

Zu 4) Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass die Nennung der Mindeststandards als Basis der Beauftragung in einigen Fällen dazu führe, dass sich einige nicht mehr melden. Dies ist der einzige Prozess, der bisher dazu führt, dass es nicht bei allen zu einem Genehmigungsprozess komme. Es gab aber bei denen, die ihr Konzept eingereicht haben, diese nicht zu beauftragen, sodass bisher alle, die ihr Konzept eingereicht haben auch beauftragt worden seien.

 

Zu 5) Nach den Vorgaben des Landes sollen die kommunalen Gesundheitsämter maximal stichprobenhaltig kontrollieren. Eine flächendeckende Kontrolle sei nicht vorgesehen. Bisher habe die Stadt zehn bis zwölf Prozent stichprobenartig Kontrolliert. Dies werde auch weiterhin der Fall sein.

 

Zu TOP 3.6.1, 1) Eine verkehrliche Bewertung für die Erreichbarkeit von Testzentren finde nicht statt. Die Bewertung und Beauftragung der Betreiber erfolge auf der Grundlage der Mindestanforderungen des Landes. Der zuständige Bereich stelle auf Antrag des Betreibers, falls erforderlich, die Plätze und Räume sowohl auf Grünanlagen oder auch im öffentlichen Raum zur Verfügung.

 

Zu 2/3) Derzeit wurden im öffentlichen Verkehrsraum noch keine Testzentren errichtet. Entweder befinden sich diese auf Privatgrund oder auf fiskalischen Flächen, wie zum Beispiel auf der Holstentorwiese. Sollten Anträge für den öffentlichen Raum gestellt werden, wären kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen.

 

In dem in der Anfrage beschriebenen Fall ist es zu einem Rückstau von einer privaten Fläche in den öffentlichen Verkehrsraum gekommen. Dies wird in Abstimmung mit der Polizei kontrolliert. Sofern es zu gravierenden Einschränkungen komme, werde die Polizei auf die Stadt zukommen. Bisher sind keine Meldungen von gravierenden, dauerhaften Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum bekannt.

 

Es sprechen AM Fürter, Herr Bürgermeister Lindenau, AM Duggen und AM Akyurt.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich TOP 3.6 Anlage AV SH Mindestanforderungen_Teststelle (277 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich TOP 3.6 (1865 KB)