Auszug - Kulturentwicklungsleitlinien
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
AM Steffen stößt sich am Gebrauch des Begriffs „rechtspopulistisch“ in der Vorlage. Er halte es aus seiner Sicht rechtlich fragwürdig, dass die Stadtverwaltung „rechtspopulistische“ Aktivitäten als demokratiegefährdend darstelle und diese mit „rechtsextremen“ Aktivitäten gleichstelle. Er betont, dass diese Vorlage ein Dokument der Hansestadt Lübeck sei, womit man Einfluss auf die Öffentlichkeit nehme. Er fragt abschließend in Richtung Sen. Frank, ob die derzeitige Formulierung in der Vorlage unverändert bleibe.
Sen. Frank zitiert als Antwort einen Formulierungsvorschlag aus der Verwaltung für S. 26, 2. Absatz der Vorlage: „Angesichts aktueller Gefährdungen der Demokratie durch das Erstarken gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die Zunahme politisch motivierter Gewalt (z. B Hanau, Halle, Kassel) ist die didaktisch fundierte Erinnerungsarbeit ein aktuelles gesellschaftliches Anliegen.“ AM Steffen bittet die Protokollführung, diesen soeben v. Sen. Frank zitierten geänderten Wortlaut ins Protokoll zu dieser Sitzung aufzunehmen [Anm. d. Protokollführung: Formulierung ist im Protokoll wörtlich wiedergegeben].
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Die vorliegende Vorlage nimmt der Ausschuss als Zwischenbericht zur Kenntnis.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 – 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 – 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.
Die vorliegende Vorlage nimmt der Ausschuss als Zwischenbericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme |
|
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen |
| |
Nein-Stimmen |
| |
Enthaltungen |
| |
Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|