Auszug - AfD: Änderungsantrag zu VO/2021/09701: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/09701-02 AfD: Änderungsantrag zu VO/2021/09701: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2021/09701
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die Präambel wird wie folgt neu gefasst:

 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“

Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.“

(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, 10. Dezember 1948)

Als Bürger der Hansestadt Lübeck sind wir Teil des deutschen Volkes. Wir empfinden Stolz und Dankbarkeit angesichts der kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und rechtlichen Errungenschaften unseres Volkes. Es ehrt uns, wenn Ausländer diese Errungenschaften so sehr achten, dass sie an ihrer Bewahrung und Mehrung teilhaben wollen und deshalb Deutsche werden wollen. 

Ziel und erfolgreicher Abschluss dauerhafter Migration ist die Assimilation des einzelnen Migranten in das deutsche Volk. Assimilation bedeutet, dass der einzelne Migrant sich die deutschen Wertvorstellungen zu eigen macht, sich selbst als Deutscher versteht und sich dem Wohl des deutschen Volkes persönlich verbunden fühlt und danach handelt, insbesondere indem er nach Kräften auf redliche Art und Weise für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgt. Zur Assimilation gehört die Aufgabe aller politischen Loyalitäten zur Herkunftsgesellschaft. Assimilation kann auch unter Beibehaltung religiöser und kultureller Gepflogenheiten der Herkunftsgesellschaft erfolgen, solange diese nicht in Widerspruch zu deutschen Wertvorstellungen und zur deutschen Rechtsordnung stehen.

Das Ziel der Assimilation zu erreichen, liegt in der Verantwortung des Migranten. Er muss dieses Ziel erreichen wollen und sich dafür persönlich anstrengen.  Wesentliche Voraussetzung für Assimilation ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Wir sind bereit, bei der Assimilation zu unterstützen, aber der Wille und der Einsatz muss vom Migranten selbst ausgehen.

Wir wollen Migranten, die zum Gedeihen der deutschen Gesellschaft beitragen und uns Deutschen und unserem Staat nicht gleichgültig oder gar feindselig gegenüberstehen.  Wir erwarten von jedem, der sich bei uns aufhält, die Achtung unserer Rechtsordnung, unserer Werte und unserer Lebensart. Dies gilt in besonderem Maße für diejenigen, denen wir Schutz und Zuflucht gewähren.

Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die darauf gerichtet sind, die Assimilation von Migranten zu verhindern, gerade solche Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, die Migranten dauerhaft in einem oder mehreren Kollektiven zu organisieren, um für diese Kollektive und ihre Mitglieder Sonderrechte zu erhalten. Im Mittelpunkt aller Bemühungen muss der einzelne Migrant stehen. Parallelgesellschaften müssen vermieden werden.  

Wir erwarten von Landes- bzw. Bundesregierung, dass sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit und der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten eine Politik betreibt, die auf Assimilation als Endziel der dauerhaften Migration gerichtet ist. Dazu gehört insbesondere die Abweisung nicht-assimilierungswilliger oder -fähiger Migranten sowie eine strikte zahlenmäßige Begrenzung der Migration.  
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

42

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum