Auszug - Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Tilgenkrug  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/09719 Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Tilgenkrug
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerAktenzeichen:LG 4118
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Lehrke, BM Prieur, BM Lehrke erneut, BM Haltermann, BM Stolzenberg und Senator Schindler.

 

BM Akyurt beantragt zur Gescftsordnung den Schluss der Rednerliste.

 

Der Vorsitzende stellt die noch vorliegenden Wortmeldungen fest.

 

                                                  Abstimmungsergebnis über den                                                                           Geschäftsordnungsantrag von BM Akyurt

          auf Schluss der

Rednerliste

                                                                                                               Einstimmige Annahme.


 

Beschluss:

1.  Das mit einem bis zum 31.12.2035 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Uwe Burmeister belastete Grundstück in Lübeck, Tilgenkrug 14, zur Größe von 714 m² ist an die zukünftigen Erbbauberechtigten, Herrn Tammo Preuss und Frau Katja Preuss zu einem Kaufpreis in Höhe von 180.070,80 EUR zu verkaufen.

 

2.  In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.

 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käufern zu tragen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.