Auszug - Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/09701 Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000.2 - Stabsstelle Integration Bearbeiter/-in: Köhler, Philipp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung mit dem Bericht unter TOP 7.9 beschlossen (Beratung s. unter TOP 7.9).


 

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

41

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.