Auszug - Mitteilung (2.820): Skaterbahn in Travemünde  

43. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.4.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

Herr Kirchhoff hat folgende Mitteilung den Mitgliedern des Bauausschusses zur Sitzung in schriftlicher Form zukommen lassen:

 

„Für die Neu- und Umgestaltung des Leuchtenfeldes ist die Anlage eines Skateparcours ein Baustein einer Gesamtkonzeption. Neben der Skatebahn sind die Neuordnung des Parkplatzes sowie eine Erweiterung des Kurparks geplant. Darüber hinaus soll überprüft werden, inwieweit die Trelleborgallee im Bereich westlich des Maritims zurück gebaut und die dort vorhandene harte Straßendammböschung in eine landschaftliche Geländeform überführt werden kann.

Der Kurbetrieb Travemünde hat die KWL GmbH mit der Projektsteuerung zur Realisierung des Bauvorhabens beauftragt. Im Rahmen der Vorplanungen erging an die beteiligten Planungsbüros auch der Prüfauftrag, ob es möglich sei den Bau einer Skateranlage vorzuziehen.

Grundlegendes Problem des Leuchtenfeldes ist die Gewährleistung einer funktionierenden Entwässerung. An diese muss auch die Skateanlage mit den naturgemäß versiegelten Flächen angeschlossen werden. Die Skateranlage losgelöst von der Neugestaltung des Leuchtenfeldes nebst Landschaftspark zu realisieren, ist technisch nicht ratsam. Dennoch wäre es möglich, bei der Realisierung des gesamten Bauvorhabens mit dem Landschaftsbereich auf dem die Skateranlage angedacht war, zu beginnen. So könnte ein gewisser Zeitvorsprung vor der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme generiert werden.

Derzeit sind die Planungsbüros mit der Ermittlung der Investitionskosten für das Bauvorhaben beschäftigt. Parallel hierzu werden die Fördermöglichkeiten über Land und Stiftungen für dieses Projekt abgefragt.

Wenn kurzfristig keine außerplanmäßigen Finanzmittel für die Realisierung des Bauvorhabens bereitgestellt werden können, fließen die Investitionskosten im Rahmen des Wirtschaftsplanverfahrens in den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes für das Jahr 2022 ein. Sollte die Bürgerschaft den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes in 2021 beschließen, kann mit der Baumaßnahme 2022 begonnen werden.“

 

Der Bauausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.