Auszug - Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschlüsse  

43. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09509 Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Frau Haltern stellt folgenden Antrag:

In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan unter Punkt 8.8 genannten Quartiersgarage ist für eine der beiden aufgehrten Seiten zur Begrünung, die Seite zu wählen, welche dem Wohnbereich zugewandt ist.“

 

Frau Haltern möchte weiter wissen, ob es zusätzlich Schulbedarf gebe und ob dieser bei den Planungen zur Albert-Schweitzer-Schule auch schon berücksichtigt sei.

Frau Ley führt aus, dass die Quartiersgarage auch noch mit Lärmschutzmaßnahmen zu versehen sei und sie es im weiteren Verfahren prüfen werde, ob sich eine eventuelle Begrünung auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Lärmschutz in Einklang bringen lasse.

Herr Bunk ergänzt zu dem Schulstandort, dass die Planungen an der Albert-Schweitzer-Schule bereits sehr weit fortgeschritten seien, bzw. sich schon in der Umsetzung befänden.

 

Herr Vorkamp sieht es als wichtig an, den Auslegungsbeschluss heute hier zu beschließen und merkt an, dass er sich nicht vorstellen könne, dass die Altersstruktur sich so gravierend ändern werde, dass ein weiterer Schulstandort hier notwendig sei.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es hier zwei Sporthallen geben werde.

Frau Ley führt aus, dass dies im städtebaulichen Entwurf untersucht wurde und weist darauf hin, dass im Fortgang der Planung für das private Grundstück Nutzungen für ein Hospiz und ein Palliativzentrum geplant seien.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es ein Konzept für das Parkhaus gebe.

Frau Ley erläutert, dass es hierzu gemeinsame Gespräche mit der KWL gebe. Eine Tiefgarage sei aufgrund der Entwässerung in diesem Gebiet nicht realisierbar.

 

Herr Lötsch möchte weiter wissen, ob es bis zum Satzungsbeschluss dieses Konzept gebe, was Frau Ley ihm bestätigt.

 

Herr Pluschkell bittet darum, auch ein Lichtschutzkonzept zu erarbeiten, so dass es nicht zu störenden Blendungen aus dem Parkhaus hinaus in den Wohnbereich gebe.

Herr Schröder führt aus, dass dies ein Teil des Konzeptes werde.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau Haltern abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

r den Antrag:  15 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Frau Haltern einstimmig.

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.


Beschluss:

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.32.00 und der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlage 2 bis Anlage 7) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 und/oder der Entwurf der 127. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss beschließt die geänderte Vorlage einstimmig.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause (16:53 Uhr).

Der Vorsitzende führt die Sitzung weiter fort (16:58 Uhr).