Auszug - Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kirchhoff erläutert die Handlungsfelder zum Neuerlass der Satzung. Da die Satzung in 2021 20 Jahre alt wird, verliert diese ihre Gültigkeit und muss neu erlassen werden. Weiterhin wird mit der Vorlage eine Erhöhung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr sowie eine Erweiterung des Erhebungsgebietes der Strandbenutzungsgebühr auf die als Grünstrand bezeichnete Liegewiese vorgeschlagen. Es schließen sich redaktionelle Anpassungen und die Gender-Schreibweise mit dem Lübeck-Doppelpunkt an.
Zur Erhebung einer Benutzungsgebühr auf der Liegewiese sprechen Herr Dr. Flasbarth, Herr Martens, Herr Senator Schindler, Herr Kirchhoff und Herr Ehrich. Herr Schindler verweist auf die hierzu erfolgte Diskussion in der Bürgerschaft. Die Einführung einer Gebühr sei mit dem erheblichen Aufwand und den daraus resultierenden Kosten zu rechtfertigen. Da es sich um eine Benutzungsgebühr handelt, kann das Erhebungsgebiet entsprechend erweitert werden.
Zur Strandsatzung sprechen Herr Dr. Flasbarth, Herr Alt und Herr Ehrich. Die Strandsatzung regelt die Ordnung im Strandgebiet des Seebades und nicht die Erhebung von Abgaben. Für die Ordnung auf den Grünflächen des Kurbetriebes erfolgt derzeit eine Prüfung zur Aufnahme in die Grünanlagensatzung der HL oder die Schaffung einer separaten Satzung.
Herr Lehrke verweist auf seinen Antrag unter TOP 7.5. der Tagesordnung. Herr Kirchhoff informiert hierzu über ein Projekt zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV für Touristen mit dem Land SH, mehreren Orten und den Trägern des ÖPNV und sagt eine Präsentation des Sachstandes in der nächsten Sitzung zu. Die Fährnutzung ist Bestandteil des Projektes. Herr Kirchhoff schlägt daher vor, den Antrag zu vertagen. Herr Lehrke ist damit einverstanden.
Herr Dr. Flasbarth stellt folgenden Änderungsantrag:
„Die Regelungen zur Erweiterung des Erhebungsgebietes der Benutzungsgebühr (Strandbenutzungsgebühr) im Teil 2 der Satzung werden aus dem Satzungstext gestrichen und somit keine Benutzungsgebühr für die Liegewiese (Grünstrand) erhoben.“
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag des AM Dr. Flasbarth und anschließend über die Beschlussvorlage selbst abstimmen.
Beschluss:
Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde wird in der Fassung der Anlage II beschlossen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
lehnt den Änderungsantrag des
AM Dr. Flasbarth mehrheitlich ab.
(5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen | 1 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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