Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

35. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

NEU – TOP 3.7/VO 9153  

Anfrage von AM Dr. Flasbarth betr. Sicherheitskonzept Altstadt für Silvester

 

NEU – TOP 3.8/VO 9168 

Anfrage von AM Krause betr. Verunreinigungen Travemünder

Grün- und Kurstrand

 

NEU – TOP 3.9/VO 9173

Anfrage von AM Stolzenberg betr. Drohender Leerstand des Karstadtgebäudes

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen

erforderlich ist.

Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP einzeln abstimmen:

 

Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit

(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) der nichtöffentlichen Beratung

des TOP 12.1 zu.

 

Herr Böhm teilt mit, dass der Seniorenbeirat im Vorwege eine Anfrage eingereicht habe, welcher sich nicht auf der Tagesordnung befinde.

Herr Senator Schindler teilt hierzu mit, dass eine Beantwortung im Vorwege erfolgt sei.

Frau Voskuhl führt aus, dass nach gültiger Satzung dem Beirat das Recht zustehe, Anfragen zu Themen zu stellen, welche sich auf der Tagesordnung befinden. Jedoch bestehe nicht das Recht, eigene Anfragen zu Themen zu stellen, welche sich nicht auf der Tagesordnung befinden.

Auf Nachfrage von Herrn Böhm führt Frau Voskuhl weiterhin aus, dass dies auch für Anfragen gelte, welche schriftlich im Vorwege eingereicht werden.