Auszug - AM Mählenhoff: Sperrung Herrentunnel für Gefahrguttransporte  

14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 3.3.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Die Alternativroute zum Herrentunnel führt für Gefahrguttransporte über die Warburg-Brücke. Was passiert, wenn die Warburg-Brücke nicht passierbar ist?

 

Antwort der Straßenverkehrsbehörde nach der Sitzung:

 

Der Herrentunnel ist in der Vergangenheit bereits in der Fahrwegbestimmung nach der Ge-fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) i.d.F. der Bekannt-machung vom 30. März 2017 (BGBl. I S. 711) Schleswig-Holstein in der Negativliste aufge-führt gewesen.

 

Quelle:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/bsshoprod?feed=bssho-vv&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=VVSH-VVSH000006438

 

Mit Anordnung vom 29.04.2020 wurde der Herrentunnel mit Verkehrszeichen 261 (Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) und dem Zusatzzeichen Tunnel-Kategorie „E“ beschildert.

 

Der Fahrtweg führt zur nächstgelegenen Autobahn-Anschlussstelle. Bei Sperrungen dürfen die ausgewiesenen Umleitungsstrecken ohne erneute Fahrwegbestimmung benutzt werden.