Auszug - Antworten der Verwaltung  

31. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

5.1.1 Ladeinfrastruktur für e-Autos (Herr Ramcke) - 5.660

 TOP 5.2.1 am 21.10.2019 (VO/2020/08214)

Wie viele Ladevorrichtungen für e-Autos befinden sich im öffentlichen Raum in der Planung bzw. Umsetzung?

Und bis wann sollen die Ladevorrichtungen geplant umgesetzt werden?

 

Abschließende Antwort am 16.03.2020:

Im Stadtgebiet ist derzeit von Seiten der Hansestadt Lübeck kein weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Planung bzw. Umsetzung. 2015/ 2016 sind zusammen mit den Stadtwerken Lübeck bzw. Netz Lübeck zehn Ladesäulen aufgebaut worden. Diese befinden sich überwiegend auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen.

Auf privaten Flächen werden derzeit verstärkt Ladesäulen, die auch öffentlich zugängig sind, aufgestellt und in Betrieb genommen. Die im öffentlichen Raum befindlichen Ladesäulen werden kurzfristig umgerüstet, so dass an ihnen dann die Abnahme von Leistungen zu bezahlen ist.

 

 

5.1.2 Wettbewerb für das ehemalige Schlachthofgelände (Herr Lutzkat) - 5.610

 TOP 5.2.2 am 03.02.2020 (VO/2020/08605)

Am 29.08.2019 hat die Lübecker Bürgerschaft auf Empfehlung des Bauausschusses (VO/2019/08100) den Bürgermeister beauftragt, einen Wettbewerb für das ehemalige Schlachthofgelände und die direkt angrenzenden Bereiche entsprechend der Variante 3 gemäß des Antrages von CDU und SPD (VO/2019/07765) auszuloben.

 

Wie ist der Sach- und Bearbeitungsstand für die Auslobung?

Zu welchem Zeitpunkt wird der Wettbewerb ausgelobt?

 

Abschließende Antwort am 16.03.2020:

Zur Vorbereitung des Wettbewerbs und zur Definition der Inhalte der Auslobung findet mit dem Investor derzeit ein Abstimmungsgespräch statt.

Der Wettbewerb kann erst dann ausgelobt werden, wenn Wettbewerbsinhalte und die Art des Verfahrens zwischen Investor, HL und Architektenkammer S-H abgestimmt sind.

 

Weitere Nachfrage am 16.03.2020 von Herrn Pluschkell:

Herr Pluschkell möchte wissen, ob das Abstimmungsgespräch schon stattgefunden habe oder ob es bisher nur geplant sei und wieso dies alles schon ein halber Jahr dauere. Weiter möchte er wissen, welche Probleme es gebe, zwischen denen noch zwischen dem Investor der HL und der Architektenkammer abgestimmt werden müsse.

 

 

5.1.3 Erschließung Bahnhaltepunkt Moisling (Herr Lötsch) - 5.610

 TOP 5.2.3 am 16.12.2019

Herr Lötsch fragt, ob die Stadt Lübeck oder die Deutsche Bahn für die Erschließung des Bahnhaltepunktes Moisling zuständig sei. Zudem möchte er wissen, wer für die Unterhaltungskosten, insbesondere die eines Fahrstuhls, zuständig sei.

 

Abschließende Antwort am 16.03.2020:

Planung, Bau und Unterhalt der Bahnsteige, des Bahnsteigmobiliars inkl. Automaten, Wetterschutz, Bänke usw. fallen in die Zuständigkeit der DB Station und Service.

 

Planung, Bau und Unterhalt der Erschließungsanlagen des neuen Bahnhaltepunkts fallen dagegen in die Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck. Hierunter fallen auch u.a. die barrierefreien Zuwegungen zu den Bahnsteigen in Form von Rampen und / oder Aufzügen, Bike+Ride- und Park+Ride-Anlagen sowie die barrierefrei einzurichtenden Bushaltestellen. Die Hansestadt Lübeck erhält bei der Errichtung der Anlagen Unterstützung durch die NAH.SH (voraussichtlich bis zu 75% Förderung von Planungs- und Baukosten mit GVFG-Mitteln).

 

 

5.1.4 FNP Hochwasserschutzbauten (Herr Vorkamp) - 5.610

 TOP 5.2.10 am 03.06.2019

Herr Vorkamp möchte wissen, on in dem zu erstellenden FNP auch Hochwasserschutzbau-ten mit aufgenommen werden und welche Anforderungsprofile es hierfür gebe.

 

Zwischenantwort am 03.06.2019:

Frau Hagen verweist darauf, dass das Thema Küstenschutz derzeit vom Land gesondert aufgegriffen werde.

 

Antwort am 19.08.2019:

Im FNP werden die Hochwassergebiete dargestellt. Weitere Bauflächen sind an diesen Stellen auszuschließen. Dort, wo sich Hochwassergebiete und bestehende Bauflächen überlagern, sind Maßnahmen des Hochwasserschutzes erforderlich - eine entsprechende Darstellung wird geprüft werden. Konkrete Bauwerke, wie zum Beispiel Schutzmauern wer-den auf Ebene des FNP aufgrund der Maßstäblichkeit des Planwerkes nicht dargestellt.

 

Weitere Nachfrage am 19.08.2019:

Herr Vorkamp merkt an, dass er nach nur einem speziellen Hochwasserschutzbauwerk im Rahmen des FNP gefragt habe und seiner Meinung nach, die Antwort nicht ausreichend sei.

 

Abschließende Antwort am 16.03.2020:

Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung werden die zu erwartenden Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs auf die Flächennutzung in Lübeck geprüft. Dieser Prüfung werden verschiedene Maßnahmen des zukünftigen Hochwasserschutzes und deren Auswirkungen zugrunde gelegt.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebenen Antworten zur Kenntnis.