Auszug - BW005 Mühlentorbrücke - Verkehrliche Maßnahmen Geh- und Radweg -  

25. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08324 BW005 Mühlentorbrücke - Verkehrliche Maßnahmen Geh- und Radweg -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schmedt stellt den Bericht vor, der als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

 

Herr Dr. Brock fragt nach, warum die Hansestadt Lübeck ein Ingenieurbüro engagiere um die Ausschreibung durchzuführen.

Herr Schmedt antwortet, dass  aufgrund der Höhe der Ingenieurkosten und der neuen Vergabegesetze eine Ausschreibung auf europäischer Ebene erforderlich sei und der Bereich hierbei noch wenig Erfahrungen habe.

 

Herr Lutzkat bezweifelt, dass die Brücke noch den heutigen Anforderungen genügt und plädiert für einen Neubau.

Herr Schmedt antwortet, dass man vor der Überprüfung der Brücke noch gar nicht wisse, was für Maßnahmen für den Erhalt nötig seien, oder ob ein Neubau notwendig sei.

 

Herr Howe fragt, wie hoch die Leitwände gebaut würden.

Herr Schmedt antwortet, dass diese ähnlich wie die Leitwände auf Autobahnbaustellen seien.

 

Herr Leber weist darauf hin, dass die Option für Fahrradfahrer, sowohl auf der Straße als auch auf dem Fußweg zu fahren in der Praxis für Probleme sorgen könne.

Zudem fragt er, ob es eine Simulation der durch die Maßnahme hervorgerufenen Änderungen im Verkehr gegeben hätte und was die Erwartungen der Verwaltung seien.

Weiterhin fragt er, ob bei einem eventuellen Neubau die Brücke höhergebaut werden solle, da der Elbe-Lübeck-Kanal als Wasserstraße mehr genutzt werden könnte und warum keine Schutzlackierung gegen Korrosion auf die Brücke aufgebracht werde.

Herr Schmedt antwortet, dass die Lösung des Gehweges, der für Radfahrer frei sei, aufgrund des Schülerradverkehres sinnvoll sei. Rücksichtsloses Benehmen von Radfahrern könnte auch ein Schild nicht verhindern.

Es habe keine Simulation der veränderten Verkehrsbedingungen gegeben. Klar sei, dass der Linksabbieger auf die Wallstraße sich verkürze und daher die Linksabbieger und diejenigen, die geradeaus in die Innenstadt fahren sich gegenseitig behindern würden. Mit Rückstau bis in den Kreisverkehr müsse man rechnen.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt werde bei der Maßnahme beteiligt, aber man gehe nicht davon aus, dass die Brücke höher gebaut werden müsse.

Ein erneuter Anstrich der Brücke mit einem Korrosionsschutz sei ein enormer Aufwand, da der derzeit aufgetragene Korrosionsschutz hochgradig schadstoffhaltig sei und man ihn nicht einfach überstreichen könne. Vorher müsse er komplett abgestrahlt werden, wofür die Brücke komplett eingehaust werden müsse.

 

Frau Wulf-Wichmann kritisiert, dass die Fahrräder auf dem Gehweg fahren. Sie hätte lieber eine Sperrung der Brücke für den Kfz-Verkehr.

Herr Johannsen antwortet, dass die von der Verwaltung vorgesehene Variante bedeute, dass der Gehweg für Radfahrer freigegeben sei, diese aber erhöhte Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssten.

 

Herr Pluschkell fragt, ob die zu errichtende Behelfsbrücke später auch wieder an anderer Stelle neu errichtet werden könne.

Herr Schmedt antwortet, dass Brücken eigentlich immer speziell auf ihren Nutzungsort zugeschnitten seien, weswegen er das nicht für möglich halte.

 

Herr Stabe fragt, ob man die Maßnahme denn nicht schneller umsetzen könne. Er möchte zudem wissen, wonach es geregelt ist, ob eine Brücke der Stadt oder dem Bund gehöre.

Herr Schmedt antwortet, dass man sie schneller umsetzen würde, wenn man es könnte, aber das sei wahrscheinlich nicht zu machen.

Die Eigentumsverhältnisse hätten historische Gründe, es sei vor allem darauf angekommen, wer die Brücke ursprünglich veranlasst habe.

 

Herr Lötsch fragt, wie man denn das Vorhaben beschleunigen könne.

Herr Schmedt antwortet, dass die Maßnahme seine Zeit brauche, da mehrere Behörden beteiligt werden müssten und es sich bei dieser Brückensanierung nicht um eine alltägliche Aufgabe handele.

 

Herr Müller-Horn fragt, ob die gemeinsame Nutzung von Geh- und Radweg wie von der Verwaltung vorgeschlagen, überhaupt rechtlich möglich sei. Sonst könne man diese Variante ja häufiger nutzen.

Herr Johannsen erklärt erneut, dass es sich rechtlich um einen reinen Gehweg handle, der ausnahmsweise von Radfahrern benutzt werden dürfe. Daher eigne sich das Modell nicht, um es häufiger einzusetzen.

 

Herr Ramcke fragt, ob die Auflieger (Lager) der Brücke in einem guten Zustand oder auch sanierungsbedürftig seien.

Herr Schmedt antwortet, dass es derzeit keine Hinweise gebe, dass die Lager für ihre jetzigen Aufgaben nicht in Ordnung seien. Würde man die Brücke neu bauen müssen, würde man die Lager ersetzen.

 

Herr Leber fragt, ob die Brücke unter Denkmalschutz stehe.

Herr Schmedt bejaht dies.

 

Frau Haltern fragt, wann die Behelfsbrücke fertiggestellt sei.

Herr Schmedt antwortet, dass nach jetziger Planung die Behelfsbrücke bis Ende 2020 fertiggestellt werde.

 

Herr Lötsch fragt, warum der Bau der Behelfsbrücke so lange dauere.

Herr Schmedt antwortet, dass der Bau der Behelfsbrücke eigentlich später geplant gewesen sei, aber die Verwaltung ihn vorgezogen habe, um den Verkehr zu entlasten.

 

Herr Stabe fragt, warum die Planungen für die Mühlentorbrücke nicht schon lange abgeschlossen seien. Die Sanierung der Brücke würde ja erst jetzt begonnen werden, da die Possehlbrücke fertiggestellt sei. Dass sie saniert werden müsse, sei schon länger bekannt.

Frau Wulke-Eichenberg erklärt, dass die Brücken zur Altstadtinsel alle in keinem besonders guten Zustand seien, aber die Mühlentorbrücke die erste sei, die akut sanierungsbedürftig wäre. Man hätte sie aber aufgrund der Sanierung der Possehlbrücke für die Verkehre in der Stadt benötigt. Außerdem könne man bei einer solchen Maßnahme Planungen, die bereits vor einigen Jahren erstellt wurden, nicht direkt umsetzen.

 

Herr Vorkamp fragt, ob nach dieser Maßnahme dann die Bahnhofsbrücke saniert werde.

Herr Schmedt antwortet, dass diese Maßnahme im September 2020 ausgeschrieben werde. Vorher werde man das Leistungsverzeichnis juristisch prüfen lassen, um eine Situation wie bei der Possehlbrücke zu verhindern.

 


Anlass:


Aktuelle Sonderprüfung der Mühlentorbrücke

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum