Auszug - Schulkindbetreuung - Förderung Ganztag an Schule an den freien Schulen bezüglich VO/2016/03725
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Haltermann erklärt, dass innerhalb der Fraktion (SPD) noch abstimmungsbedarf herrschen würde, weshalb er den Antrag stellt, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
Frau Weiher sagt ergänzend zur Vorlage, dass Recherchen die Vermutung nahe legen würden, dass es nicht das Recht der Schule sei, dass nur öffentliche Schulen eine Ganztagsbetreuung haben, sondern es das Recht des einzelnen Kindes sei, eine Ganztagsbetreuung zu haben - unabhängig von der Schule. Frau Weiher verweist darauf, dass sofern man den Kindern dies an den Privatschulen nicht ermöglichen würde, man wieder zusätzliche Betreuungseinrichtungen in der Nähe der jeweiligen Schule schaffen müsse, wo diese Kinder dann hingehen könnten.
Die Frage von Herrn Kerlin, ob es derzeitig eine Ganztagsbetreuung an Privatschulen gäbe, beantwortet Frau Rieper bejahend.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Haltermann, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben, abstimmen. Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig bei zwei Enthaltungen an.
Beschluss:
Die freien Schulen werden künftig in die Förderung Ganztag an Schule zum Schulhalbjahr 2019/20 aufgenommen. Die Förderung der Schulkindbetreuung wurde von der Bürgerschaft am 30.06.2016 beschlossen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
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Ohne Votum | x |