Auszug - Mitteilung zu einer überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Produkt Jugendhilfe  

11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 4.1.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Frau Scharrenberg informiert darüber, dass der Bereich Familienhilfen/Jugendamt die überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Produkt Jugendhilfe ins Verfahren gegeben hat.

Aufgrund der noch erforderlichen internen Abstimmung und der Notwendigkeit, die Bürgerschaft Ende November 2019 erreichen zu müssen, ist eine formelle Beteiligung des Jugendhilfeausschusses zeitlich nicht möglich.

 

Insgesamt werden im Produkt Jugendhilfe zusätzliche Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro benötigt.

Die zusätzlichen Mittel sind einerseits erforderlich, weil der angenommene Rückgang der zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht so stark erfolgt ist, wie geplant. Das führt dazu, dass für diesen Personenkreis 1,0 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Diese Kosten werden vom Land erstattet.

Auch bei den Hilfen zur Erziehung liegt ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 1,0 Mio. Euro vor. Hintergrund hierfür ist der unerwartete, teilweise hohe Unterstützungsbedarf bei Flüchtlingsfamilien. Neben ambulanten Hilfen aus Gründen des Kinderschutzes kommt es vermehrt zu Unterbringungen in stationärer Hilfe.

 

Ferner bestehen zunehmende Bedarfe bei psychisch kranken Eltern, weitestgehend im ambulanten Bereich. Inzwischen hat hier ein Träger die Sozialpädagogische Familienhilfe fachlich auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Eine für die Leistungsempfänger:innen gute Entwicklung.

 

Darüber hinaus entwickeln sich leider auch die Fallzahlen im stationären Bereich wieder nach oben. Neben den vorgenannten Gründen, die sich ebenfalls auf den stationären Bereich auswirken, führt auch mangelnder Wohnraum zu zeitlichen Verzögerungen hinsichtlich der Verselbständigung von jungen Menschen bzw. Beendigung von Mutter/Kind-Maßnahmen. Zusätzlich führen auch die Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Kindern unter 10 Jahren, wegen fehlender adäquater Pflegefamilien, zu einer stationären Unterbringung, die sich auch auf der Kostenseite bemerkbar machen.