Auszug - AM Pluschkell (SPD): Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anfrage:
Für die Umstellung der Energieversorgung auf CO2-freie Technologien zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Die Energieerzeugung soll zukünftig auf Basis Erneuerbarer Energien erfolgen. Wärmespeicher und Wärmenetze können bei der Umstellung hin zur Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien die notwendige Infrastruktur bereitstellen und den schrittweisen Umstieg zu CO2-freien Energieträgern erleichtern.
Um diese neuen Investitionen zu unterstützen und anzureizen, wurde am 27. Mai 2019 durch die Landesregierung die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme zur Umsetzung der Wärmewende in Schleswig-Holstein bekanntgegeben. Dieses Programm ist jedoch nur kurzzeitig nutzbar, läuft bis Ende 2020 mit einer Nachlauffrist bis 2023.
Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
Ist das Programm geeignet, Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungssysteme bei der Hansestadt Lübeck zu fördern?
Falls ja, welche Maßnahmen leiten sich daraus bei der Bauverwaltung ab?
Falls nein, warum nicht?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.