Auszug - Wirtschaftsplan 2020 der Lübecker Schwimmbäder
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2020 für die Lübecker Schwimmbäder wird in der Fassung der Anlage 1 gemäß §5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.