Auszug - Lübeck "Altstadt" - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
- Die Vorbereitende Untersuchung (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) werden zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Lübeck beschlossen und der weiteren Umsetzung im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ verbindlich zu Grunde gelegt.
Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Lübeck wird als Sanierungssatzung gemäß §142 (3) BauGB beschlossen. Die Sanierung soll in den, nach Inkrafttreten der Satzung, folgenden 15 Jahren durchgeführt werden.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.