Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Rates zur Kriminalprävention
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Wortprotokoll Beschluss |
Empfehlung des Ausschusses für die abschließende Entscheidung der Bürgerschaft:
Frau Junghans sieht den Kriminalpräventiven Rat im Zuständigkeitsbereich des FB 3, dabei müsse jedoch der konkrete Auftrag mit Zielsetzung formuliert werden. Herr Zahn stellt klar, dass der Antrag so nicht umsetzbar sei und außerdem schon in diesem Ausschuss unter einer anderen Vorlagennummer (VO/2019/07557) behandelt und abgelehnt wurde. Es diskutieren weiter die AM Müller, Friedrichsen und Kuncke.
Bei der Abstimmung waren die AM Langbehn und Lüttke nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 9
Enthaltungen: 1
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag abzulehnen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Rat für Kriminalprävention zu reaktivieren. Der Rat soll primär die Aufgabe haben, Ursachen von Kriminalität in der Hansestadt Lübeck zu erkennen und frühzeitig dem Senat und der Bürgerschaft gezielte Gegenmaßnahmen vorschlagen. Der Rat befasst sich nicht nur mit dem Thema Jugendkriminalität, sondern mit der Kriminalprävention aller Bevölkerungs- bzw. Altersgruppen.
Der Rat soll sich aus Vertreter*innen folgender Akteure zusammensetzen:
- Polizei
- Jugendhilfe und Jugendarbeit
- Schulen
- Stadtplanung
- Architekten
- Wohnungsgesellschaften
- Kirche
- Seniorenbeirat
- Behindertenbeirat
- Vertreter*innen aus Kinder- und Frauenprojekten
- Vertreter*innen aus ausgewählten Lübecker Verbänden
Der Bürgermeister wird aufgefordert spätestens bis zur Augustsitzung der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage zur Reaktivierung des Rates zur Kriminalprävention vorzulegen. In der Beschlussvorlage sollen Zusammensetzung, Zielvorstellung und Arbeitsweise des Rates geregelt werden.