Auszug - Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Der stellvertretende Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ferner macht der stellvertretende Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.