Auszug - Beantwortung Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) : Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd  

19. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 13.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07510-01 Beantwortung Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) : Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2019/07510
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schuppenhauer, Petra
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Es sprechen – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen - Herr Dr. Flasbarth, Herr Senator Schindler, Frau Senatorin Hagen, Herr Stolzenberg, Herr Fürter, Herr Krause, Herr Bürgermeister Lindenau und der Vorsitzende.

 

Herrn Senator Schindler teilt mit, dass eine Aussage zum Zeitpunkt des Kaufpreisflusses bereits mündlich im Juli 2018 gegeben worden sei. Eine entsprechende Prüfung durch Sichtung der Protokolle wird vereinbart.

 

Herr Bürgermeister Lindenau weist darauf hin, dass der Gestaltungsbeirat lediglich eine beratende Funktion habe. Dieser nehme keinen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrages.

 

Herr Dr. Flasbarth wird durch den Vorsitzenden gebeten, bestehende Bedenken konkret gegenüber der Verwaltung zu formulieren.

 

Der Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses am 28.08.2018, TOP 3.2 ist folgender Inhalt zu entnehmen:

Zu der von Herrn Stolzenberg in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.07.2018 mündlich gestellten Anfrage, ob der Kaufpreis für das Grundstück am ZOB bereits bezahlt ist und ob eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bei nicht fristgerechter Bezahlung erfolgt, antwortet Herr Senator Schindler, dass der vereinbarte Kaufpreis am 08.08.2018 komplett überwiesen wurde. Die Beantwortung der zweiten Frage von Herrn Stolzenberg erübrigt sich damit.

 


 

Der Hauptausschuss nimmt die Antwort

zur Kenntnis.