Auszug - Antwort zur Anfrage gem. § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Kindertagespflege (VO/2019/07743-01)  

8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Willy-Brandt-Schule
Ort: Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es gibt keine Wortmeldungen.


Antwort:

 

Zu 1. Wie viele Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen gibt es aktuell in Lübeck (Stichtag 1.4.2019)?

Es gibt 66 Zusammenschlüsse von Kintertagespflegepersonen.

 

Zu 2. Wie viele Kinder wurden in den unter Punkt 1) genannten Zusammenschlüssen betreut (Stichtag 1.4.2019)?

In den 66 Zusammenschlüssen werden 650 Kinder betreut.

 

Zu 3. Nach welchen Kriterien werden die in Abschnitt 3 der "Richtlinie über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck" genannten Punkte bewertet, damit eine verlässliche Anbindung des Kindes an eine Kindertagespflegeperson gewährleistet ist, um einen Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen zu genehmigen?

Neben der Grundvoraussetzung, dass die Tagespflegepersonen über die persönliche Eignung im Sinne des § 43 SGB VIII und damit einer Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege keine persönlichen Gründe entgegenstehen, ist die Eignung der Räumlichkeiten entscheidendes Kriterium. Diese müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, also insbesondere ein häusliches Umfeld bieten und Räume in Größe und Anzahl vorweisen, sodass jede Tagespflegeperson über ihr fest zugewiesene Räume verfügt.

 

Zu 4. Welche geeigneten organisatorischen Vorkehrungen müssen bei einem Zusammenschluss gewährleistet sein (KitaVO §12 (1)), damit für das Kind stets erkennbar immer die gleiche Kindertagespflegeperson für seine Betreuung, Bildung, Erziehung sorgt?

Neben den fest zugewiesenen Räumen ist organisatorisch insbesondere sicherzustellen, dass die Kinder weder gemeinsam noch wechselweise von den Tagespflegepersonen betreut werden, die das jeweilige Kind betreuende Tagespflegeperson muss in der gesamten Anwesenheitszeit für das Kind da sein.


Der Ausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.