Auszug - Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel  

18. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07488 Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anlass:

Beschlüsse der Bürgerschaft

VO/2013/00919 und 00774 vom 26.09.2013

VO/2016/03382 und 03477 vom 25.02.2016

VO/2018/05841 vom 22.02.2018

 

Berichte an die Bürgerschaft:

VO/2016/03535, Kenntnisnahme am 28.04.2016

VO/2017/04851, Kenntnisnahme am 15.05.2017

VO/2018/05720, Kenntnisnahme am 22.02.2018

 

Schreiben der Gesellschaft Weltkulturgut vom 22.01.2019 mit der Bitte um Behandlung in der Bürgerschaft bezüglich des Wunsches der direkten Kooperation mit der Hansestadt Lübeck (Erbbaurechte) für Teile des Schuppen D und die damit verbundenen Auswirkungen für die Hansestadt Lübeck.

 

 

Herr Leber betritt wieder den Sitzungssaal.

 

 

Herr Lötsch schlägt vor, den vorliegenden Bericht, analog zum Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Für den letzten Absatz des Berichtes (Seite 6/6)

[„Die Bürgerschaft wird gebeten, der Verwaltung aufzugeben, wie mit dem Bürgerschaftsauftrag „Umsetzung des PIH-Konzeptes“ und dem Anliegen der Gesellschaft Weltkulturgut vor dem dargelegtem Hintergrund

  • des finanziellen Risikos der Erschließungskosten in Millionenhöhe und
  • der Umsetzung bzw. Finanzierung der kulturellen Nutzungen

umzugehen ist.“]

 

beantragt Herr Müller-Horn den Zusatz, „Es besteht kein Handlungsbedarf“ zu ergänzen.

 

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu und nimmt den Bericht als Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.